Das Auto in die Garage oder auf den eigenen Stellplatz fahren, Sachen packen und ab in den Urlaub – keine Probleme. Für Straßenparker sieht die vermeintlich risikolose Angelegenheit leider schon deutlich kniffliger aus. Abschleppgefahr droht, wenn beispielsweise ein mobiles oder temporäres Halteverbot eingerichtet wird.
Vorübergehende bzw. kurzfristige Parkverbote können laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zu unterschiedlichsten Anlässen eingerichtet werden. Dazu zählen beispielsweise ein Sportereignis oder ein Straßenfest genauso wie der Politikerbesuch, Dreharbeiten für den nächsten Tatort oder der Umzug eines Nachbarn. Das mobile Halteverbot muss mindestens 72 Stunden vor dem betreffenden Ereignis gut sichtbar aufgestellt werden. Nach Ablauf der Dreitagesfrist darf abgeschleppt werden.
Tipp: Auf der buchstäblich sicheren Straßenseite parkt, wer spätestens alle drei Tage nach seinem Auto sieht oder den Parkplatz kontrollieren lässt. Wenn man verreist ist, könnte diese leichte Aufgabe beispielsweise derjenige übernehmen, der sich während der Urlaubsabwesenheit auch um Haustürschlüssel, Post und Blumen kümmert.
Foto: Fotolia
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