Wenn die Sicht durch Nebel eingeschränkt ist, kann die Weiterfahrt schnell gefährlich werden. Eigentlich eine Binsenweisheit. Leider wird sie dennoch oft von vielen Autofahrern leichtsinnig unterschätzt. Deshalb warnt der Mobilitätsbegleiter ACE jetzt wieder vor dieser Gefahr im Straßenverkehr und wie man bei nebligen Sichtverhältnissen trotzdem sicher unterwegs ist, und welche Leuchten für den besten Durchblick sorgen.
Sich bei Nebel auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen, sei leider ein weit verbreiteter Fehler.Denn selbst die Lichtsysteme moderner Fahrzeuge, warnt der ACE, würden Nebel in der Regel nicht erkennen. Laut dem ACE unterscheiden sie nur zwischen hell und dunkel, sodass bei Tageslicht – auch bei Nebel – nur das Tagfahrlicht eingeschaltet werde. Dieses leuchte jedoch, ebenso wie das Standlicht, die Fahrbahn und den Fahrbahnrand nicht ausreichend aus. Zudem werde es bei Nebel auch vom entgegenkommenden Verkehr erst sehr spät wahrgenommen.
Wer deshalb auf das Fernlicht baue, werde ebenfalls enttäuscht. Denn: Wo gerade noch schemenhaft die Straße zu erkennen war, sei plötzlich nur noch eine „weiße Wand” aus Nebel. Stattdessen sollten Autofahrer bei Nebel zunächst das Abblendlicht manuell einschalten, empfiehlt der ACE. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, können diese indes von Vorteil sein.
Nebel erschwere nicht nur die Sicht auf die Straße, sondern kann beim Autofahren sogar den Fahrer selbst blenden. Die feinen Wassertröpfchen in der Luft reflektierten das Scheinwerferlicht. Durch die hohe Position und den Neigungswinkel von Abblend- und insbesondere Fernlicht komme es so zur Eigenblendung. Nebelscheinwerfer würden hingegen tiefer sitzen und dadurch die Eigenblendung reduzieren. Zudem könnten Nebelscheinwerfer auch bei erheblich erschwerter Sicht durch Regen und Schnee alternativ oder zusätzlich zum Abblendlicht zum Einsatz kommen.
Allerdings seien Nebelscheinwerfer in der Regel nicht für den täglichen Gebrauch geeignet. Denn Voraussetzung für den Einsatz der Nebelscheinwerfer sind laut dem ACE erschwerte Sichtverhältnisse. Das gelte innerorts bei einer Sichtweite von unter 60 bis 70, außerorts bereits bei unter 100 bis 120 Metern und auf der Autobahn bei unter 150 Metern Sichtweite. Bei der Ermittlung des Abstands würden Leitpfosten helfen, die in der Regel 50 Meter auseinander stehen.
Wichtig: Während der Nebelscheinwerfer nicht verpflichtend zum Einsatz kommen muss, ist es hingegen gesetzlich vorgeschrieben, bei schlechter Sicht zumindest das Abblendlicht zu nutzen. Die nach hinten strahlende Nebelschlussleuchte ist hingegen an jedem modernen Auto verbaut. Autofahrer dürfen sie dem ACE zufolge freiwillig nutzen, um ihr Fahrzeug ausschließlich bei nebelbedingter schlechter Sicht unter 50 Metern für den nachfolgenden Verkehr sichtbar zu machen. Achtung: Ist die Sicht so sehr eingeschränkt, dass die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommen darf, gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.
Sowohl bei falscher Verwendung von Nebelscheinwerfern als auch von Nebelschlussleuchten wird laut dem ACE ein Bußgeld ab 20 Euro fällig. Komme es durch die falsche Nutzung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden oder sogar zu einem Unfall, falle das Bußgeld entsprechend höher aus.
Quelle: ACE, Foto: AdobeStock