Der seit dem 28. April 2020 gültige, verschärfte Bußgeld-Katalog will nicht nur Temposünder und Falschparker stärker zur Verantwortung ziehen, sondern auch Autofahrer-Rowdys, die mit ihrem rücksichtslosen Verhalten Rettungsmaßnahmen behindern und dadurch das Leben von Verunglückten riskieren.
Deshalb drohen ab sofort für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro. Obendrauf kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Und: Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt!
Auch Auto-Protzer müssen zukünftig bei entsprechenden Vergehen tiefer in die Tasche greifen. Für das sogenannte Auto-Posing fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an. Als Verfehlung werden beispielsweise das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren gewertet.
Damit aber nicht genug. In der aktualisierten StVO wurden auch die Vorschriften verschärft, die zu mehr Schutz von Radfahrern beitragen sollen. Von nun ab gilt: Wer einen Fahrrad- oder E-Scooterfahrer überholt, muss außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Mindestabstand 1,50 Meter betragen. Dort galt bisher lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“.
Darüber hinaus werden speziell Lkw-Fahrer stärker in die Pflicht genommen. Wegen der vielen schweren Unfälle gilt innerorts von nun an für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet, außerdem gibt es obendrein einen Punkt in Flensburg.
Foto: ADAC
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