Service & Sicherheit

Tiertransport: StVO bewertet Hund, Katze und Co. als Ladung

Nicht nur ausgewiesene Tierfreunde dürften einigermaßen schockiert sein, aber Vorschrift ist Vorschrift. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Hund, Katze und Co. nicht als liebenswerte Lebewesen, sondern werden nüchtern und emotionslos als Ladung eingestuft. Das hat erhebliche Auswirkungen und Konsequenzen auf den Transport von Tieren im Auto.

Hund in Transportbox auf Pick-up-Ladefläche

Tiere gelten als Ladung und müssen gemäß StVO gut gesichert werden, ob in einer Transportbox oder per Gurtsystem

Hund in Transportbox auf Pick-up-Ladefläche

Tiere gelten als Ladung und müssen gemäß StVO gut gesichert werden, ob in einer Transportbox oder per Gurtsystem

Es klingt nicht nur hart, es ist es auch. Die StVO stuft Hund oder Katze im Auto nicht als Freund des Menschen ein, sondern als Ladung. Diese muss gesichert werden, sonst drohen Bußgelder, darauf weist jetzt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

Demnach ist der sichere Transport von Tieren im Auto nicht nur eine Frage des Verantwortungsbewusstseins, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. In Paragraf 22 StVO finden sich die Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung.

Ist ein Tier nicht angemessen gesichert, führt die Tabelle laut GTÜ ein Bußgeld von 35 Euro auf. 60 Euro sowie ein Punkt sind es, wenn daraus eine Gefährdung entsteht. 75 Euro samt Punkt sind fällig mit Sachschadensfolge.

Alles nur Schikane? Gewiss nicht – Versuche des ADAC bei 100 km/h haben gezeigt, dass ein ungesicherter oder falsch gesicherter Hund bereits bei einem heftigen Ausweichmanöver oder einer Notbremsung das Verletzungsrisiko von Mensch wie Tier deutlich erhöht.

Bei einem Auffahrunfall kann ein Tier mit dem Vielfachen seines Körpergewichts nach vorn geschleudert werden. Das geschockte oder verletzte Tier kann zudem zur Bedrohung von Ersthelfern oder Rettungskräften werden, wenn es im Fahrzeug nicht gesichert ist.

Möglichkeiten für den sicheren Tiertransport gibt es laut GTÜ viele. Transportboxen eignen sich für kleinere Hunde, Katzen oder andere Kleintiere. Sie sollten sicher im Fahrzeug verstaut werden, am besten im Fußraum, mit einem Sicherheitsgurt fixiert auf der Rückbank. Sonst können sie samt Tier im Auto umherfliegen und zur Gefahr werden.

Selbst im Kofferraum ist das Sichern mit Zurrgurten unbedingt notwendig. Der Fachhandel biete viele weitere Möglichkeiten, etwa Softtaschen passend zum Isofix-System oder Hundekörbchen für die Rücksitzbank. Deren Größe sollte jeweils zum Tier passen. Ebenso ist es ratsam, sich vor dem Kauf gründlich über die Eignung zu informieren.

Bei einem Kombi-Pkw belassen es viele Autofahrer bei einem Trenngitter hinter der Rücksitzbank. Dieses verhindere zwar, dass ein Tier bei einer plötzlichen Bremsung oder bei einem Unfall nach vorn geschleudert werde. Doch das Tier selbst ist nicht ausreichend geschützt, ein zusätzlicher Gurt oder eine Box sind ratsam. Passende Gurtsysteme sollten stabil und gepolstert sein.

Viele Tierfreunde sehen ihre Begleiter natürlich nicht als Ladung an. Und ganz anders als bei jeder gewöhnlichen Ladung stellt ein Tier Ansprüche an sein Wohlbefinden, die seine Halter zumeist gerne erfüllen. Klar ist jedoch: Ein gut untergebrachtes und gesichertes Tier, das sich zudem wohlfühlt beim Ausflug in eine neue Umgebung, erhöht die Sicherheit von allen Insassen erheblich und senkt den Stresspegel aller Fahrzeugpassagiere.

Quelle und Foto: GTÜ

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