Die weiße Pracht macht vielen Autofahrern zu schaffen. Nicht nur, dass es spürbar mehr Achtsamkeit beim Fahren erfordert, obendrein müssen weiterhin etliche Dinge beachten werden. Das gilt beispielsweise für Verkehrszeichen mit charakteristischer Form, die auch im zugeschneiten Zustand als erkennbar gelten und demnach strickt befolgt werden müssen.
Nach gängiger Rechtsprechung können sich Autofahrer nicht Herausreden, wenn ein Verkehrsschild im überzuckerten Zustand schlecht zu erfassen ist oder gar vom Schnee komplett bedeckt wird. Dies gilt besonders, wenn die Verkehrszeichen eine charakteristische Form haben, wie das achteckige Stoppschild (Zeichen 206) oder das auf der Spitze stehende Dreieck für „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205).
Wer seinen Wagen winterfit machen lässt, sollte nicht nur an die Fahrtüchtigkeit denken, sondern auch an wintergerechtes Zubehör. Ein Fahrzeugcheck in der Fachwerkstatt ist gut für die Funktionalität von Bremse, Batterie und Co. Gerade zu dieser Jahreszeit sollte Sicherheit immer das oberste Gebot sein. Dazu zählt jedoch genauso, dass sich der Fahrzeughalter vor dem Losfahren entsprechend vorbereitet, in dem er die notwendigen Utensilien mitnimmt.
Gut sortiertes Winterzubehör ist Pflicht. Eiskratzer, Besen für den Schnee und Anti-Beschlagtuch dürfen im Winter an Bord ebenso wenig fehlen wie Frostschutzmittel als Reserve für die Waschanlage. Ferner gefütterte Arbeitshandschuhe, denn Reifenwechsel oder Kettenmontage funktionieren mit warmen Händen einfach besser. Des Weiteren eine warme Decke, denn bei einer Panne oder im Mega-Stau im Winter läuft die Heizung im Auto womöglich nicht endlos. Mit etwas Wasser und Notproviant kann man auch längere unfreiwillige Stopps im Auto überbrücken. Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich auch, warmen Tee in der Thermoskanne dabei zu haben.
An trüben Wintertagen sind Autos besser zu erkennen, die auch tagsüber mit Licht fahren. Bei Helligkeit ist auch Tagfahrlicht erlaubt, allerdings reicht es bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit nicht. Dann heißt es: rechtzeitig Abblendlicht einschalten. Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei schlechter Sicht, sondern nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden. Bei diesen Sichtverhältnissen gilt generell ein Tempolimit von 50 km/h.
Zu guter Letzt: Wer im Schneetreiben noch im Auto sitzt, ist noch mehr gefordert. Sicht und Straßenverhältnisse sind besonders kritisch.In der Nähe von Streu- und Räumfahrzeugen ist zudem spezielle Vorsicht geboten. Denn diese Fahrzeuge dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten. Das Linksüberholen ist nicht grundsätzlich verboten, aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse sollte jedoch davon Abstand genommen werden.
Quelle und Foto: Dekra