Wer nicht einen warmen Garagenplatz sein Eigen nennt, muss selbst Hand anlegen. Denn ist das Auto eingeschneit und sind die Scheiben vereist, ist immer wieder ein klassisches Autofahrer-Schauspiel zu beobachten: Erstmal den Motor starten, dann die Scheiben frei kratzen. Ein typisches Fehlverhalten im Winter. Deshalb warnt Jürgen Lebherz vom TÜV-Süd: „Umwelt und Technik leiden, wenn der Motor nach dem Kaltstart im Leerlauf arbeitet.“ Mehr noch: Es drohe sogar ein Bußgeld von 80 Euro.
„Wenn die Maschine kalt ist, steigen der Kraftstoffbedarf und der Schadstoffausstoß“, erläutert Lebherz. Der Katalysator sei noch nicht betriebsbereit, das Öl - gerade im Winter -sehr zähflüssig. Der Motor brauche etwas bis er warm gefahren sei und seine normale Leistung bei normalem Verbrauch erreiche. Eine Faustformel hierfür seien etwa vier Kilometer. Der tatsächliche Wert hänge dem TÜV-Süd zufolge jedoch stark vom Motor, der Fahrweise und den Außentemperaturen ab.
Noch ein Experten-Tipp, um das Sündenregister klein zu halten: Vor allem im Winter gelte es, Kurzstrecken zu vermeiden und wenn möglich, kurze Fahrten zusammenzulegen. Das schone auch die Autobatterie. Lebherz: „Also, Motor an, sofort losfahren und jeden Tropfen Kraftstoff zur Fortbewegung nutzen.“ Handgriffe wie anschnallen oder Scheiben frei kratzen sollten Autofahrer definitiv vorher erledigen.
Die Heckscheiben- und die Sitzheizung gehören laut dem TÜV-Süd zwar zu den bescheideneren Spritschluckern. Trotzdem sollte die Sitzheizung nur in den ersten Minuten der Fahrt eingeschaltet werden. Ist der Motor warm und die Heizung gibt genug Wärme ab, bringe die Sitzheizung keinen zusätzlichen Nutzen. Die normale Heizung reiche aus, die Motorwärme koste nicht zusätzlich.
Ähnlich verhält es bei der Heckscheibenheizung: Sie sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn die Scheibe tatsächlich beschlagen sei. In der Regel sei sie nach einigen Minuten wieder frei und die Heckscheibenheizung könne wieder abgestellt werden. Bei modernen Fahrzeugen sei sie meist ohnehin so geschaltet, dass sie automatisch ausgehe, wenn die Rücksicht wieder ungetrübt sei.
Desgleichen, rät der TÜV-Süd-Experte, sollte man die Klimaanlage im Winter auf sparsamen Einsatz setzen – wegen des Mehrverbrauchs. Beim Entfrosten allerdings gilt: Bei feuchtem Wetter verhindert oder entfernt sie wirkungsvoll den Beschlag von den Scheiben. Kalte Luft enthalte nämlich weniger Feuchtigkeit als warme.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock