Wegen des Feiertags Fronleichnam (8. Juni 2023) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in Teilen Sachsens und Thüringens starten einige Autofahrer schon an diesem Mittwochnachmittag oder Donnerstag in einen Kurzurlaub. Andere kehren zurück. Dann treffen Pfingst- und Kurzurlauber aufeinander.
Viel Verkehr hat zumeist auch viel Gefahr zur Folge. Worauf müssen Autofahrer achten? Wo und wann ist beispielsweise eine Warntafel am Heck Pflicht? Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) rät, sich vorab zu informieren und fehlende Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Warnwesten, zu Hause vor dem Start des Urlaubstrips zu organisieren. Dort ist es günstiger als unter Zeitdruck an der Grenze oder Tankstelle.
Noch viel kostspieliger und vor allem ärgerlicher sei ein Bußgeld - wenn z. B. Rettungswesten bei Polizeikontrollen, einer Panne oder einem Unfall fehlten.
Das Mitführen mindestens einer Sicherheitsweste im Fahrzeug ist in den meisten Ländern Pflicht. Unterschiede gibt es in der Anwendung: Während es in Deutschland laut GTÜ bisher keine Tragepflicht gibt, werde diese im Ausland streng kontrolliert: Wer dort beispielsweise bei einer Panne keine Warnweste angelegt habe, müsse je nach Land mit einem bis zu vierstelligen Bußgeld rechnen.
Billiger und im Sinne der Sicherheit ohnehin besser ist es, rät die GTÜ, für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit zu haben. Diese seien auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familienset (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) koste nach Angaben der GTÜ in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil vieler dieser Sets: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden könne.
Wie sieht es mit der Warntafel aus? In Italien und Spanien muss Ladung, die am Heck über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, damit versehen sein. Beispielsweise ein Fahrradträger. Beide Länder verlangen Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter. Die Tücke steckt im Detail: Der spanische „Panello“ trägt drei schräge rote Streifen, während die italienische Warntafel fünf Streifen hat. GTÜ-Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Wendetafeln, so dass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.
Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für weitere Mitführpflichten von sicherheitsrelevanter Ausstattung. Etwa für Ersatzlampen, Feuerlöscher und Reserverad. Oder fürs Warndreieck: Wer beispielsweise mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei fährt, muss zwei Warndreiecke mitführen. Da sich diese Vorschriften immer wieder mal ändern: Aktuelle Übersichten bieten unter anderem Automobilclubs auf ihren Webseiten an.
Der Mietwagen ist im Urlaub das Fahrzeug der Wahl? Wer damit von Deutschland aus ins benachbarte Ausland fährt oder ein Fahrzeug im Ausland anmietet, sollte bei der Übernahme die Vollständigkeit der Ausrüstung prüfen. Denn im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen – und einer stressfreien Reise steht nichts entgegen.
Quelle und Foto: GTÜ