Auto & Kosten

Ab heute in Kraft: Die neuen Bußgelder

Jetzt wird´s noch teurer: Ab heute gelten die neuen, spürbar verschärften Verkehrsregeln, denn die Anpassung des Bußgeldkatalogs tritt zum 19. Oktober 2017 in Kraft. Autofahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, müssen nun deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Neue Bußgelder für Vergehen wie zum Beispiel die Handy-Nutzung am Steuer, sind ab sofort in Kraft

Neue Bußgelder für Vergehen wie zum Beispiel die Handy-Nutzung am Steuer, sind ab sofort in Kraft

Härtere Strafen drohen fürs Telefonieren am Steuer, bei Blockierung der Rettungsgasse oder für die Teilnahme bei einem illegalen Autorennen. Ganz neu in den Strafkatalog aufgenommen wurde das Verhüllungsverbot. 

Wer am Steuer sitzt, mit seinem Handy hantiert und damit erwischt wird, ohne dass dabei etwas passiert, muss dafür künftig 100 statt 60 Euro berappen. Zum Bußgeld kommt noch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei hinzu. Merklich teurer wird es, wenn durch den Verstoß ein Unfall mit Sachbeschädigung verursacht wird. Dann drohen bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Galt das Verbot bisher nur für Mobil- und Autotelefone, wurde es jetzt durch die Neureglung auf alle aktuell existierenden Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Tablets und Laptops erweitert. Denn: Handy und Co. dürfen vom Fahrzeugführer nur/erst dann genutzt werden, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (Start-Stop-Automatik zählt nicht dazu und wird geahndet!), ohne dass dadurch der fließende Verkehr behindert wird.

Übrigens, auch für Radfahrer wird es jetzt teurer. Radler, die während der Fahrt mit ihrem Handy in der Hand ertappt werden, müssen statt 25 künftig 55 Euro bezahlen.

Wer sein Gesicht während der Fahrt verhüllt, muss ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Denn Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab sind augenblicklich verboten. Der Grund: Wird ein Fahrzeug beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, soll die Identifizierung des Fahrers durch das Verhüllungsverbot sichergestellt werden. Ausnahme: Motorradfahrer. Für sie gilt nach wie vor die Helmpflicht!

Foto: Fotolia

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