Was so ein richtiger Asphalt-Cowboy ist, regelt die Sache selbst. So geschehen in einem Fall, den jetzt das Amtsgericht Solingen verhandelt hat. Die Frau fuhr im vorschriftsmäßigen Tempo, der Autofahrer dahinter hatte es eilig, drängelte, überholte schließlich und scherte dann knapp vor der Frau wieder ein. An der nächsten roten Ampel blieben beide Fahrzeuge hintereinander stehen. Bei Grün fuhr der Drängler schnell an, bremste jedoch gleich wieder abrupt ab. Die Frau fuhr auf. Die Versicherung des Dränglers wollte nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau zahlen. Sie wollte den vollen Schaden ersetzt bekommen, klagte und bekam Recht.
Denn: Entgegen der allgemein verbreiteten Meinung, das auffahrende Auto sei grundsätzlich Schuld, schließlich hätten Fahrer oder Fahrerin gebührenden Abstand halten müssen, entschieden die Richter anders. Wild West und verkehrsgefährdende Maßregelungen haben auf der Straße keinen Platz. Das Gericht bewertete die Ampelaktion des Dränglers als einen „Akt der Selbstjustiz“. Wer extra scharf bremst, um andere zu maßregeln, haftet voll (AZ: 13 C 427/15)!
Quelle: Deutscher Anwaltsverein (DAV), Foto: TÜV Süd
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