Vorsicht vor dem Tanz der kleinen Vampire. Wenn es dunkel wird, krabbeln sie wieder vermehrt und verkleidet aus ihren „Verstecken“ und gehen auf Tour: kleine dunkle, Gestalten, Vampire und Geister. Zumeist in Trupps und Begleitung von ein, zwei Eltern. In den Städten ist ihre Dichte besonders hoch. Denn an Halloween sind viele Kids unterwegs, um von Haus zu Haus zu gehen und mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ möglichst zahlreiche Süßigkeiten zu ergattern.
Die typische Zeit dafür sind die frühen Abendstunden. Entsprechend müssen Autofahrer besonders vorausschauend und langsam fahren, denn die oft dunkel gekleideten Kinder sind im Zwielicht und der früh einsetzenden Dunkelheit schwierig zu erkennen. Man sollte immer damit rechnen, dass die kleinen Gespenster und Vampire plötzlich auf die Straße laufen. Sie kommen oft auch zwischen zwei parkenden Autos plötzlich hervor. Dabei sollte den Autofahrern stets bewusst sein, dass die kleinen Geister häufig noch nicht genau wissen, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben.
Aber auch Eltern können Unfällen vorbeugen, indem sie die Kostüme ihrer Kinder mit Reflektoren ausstatten. Gute Exemplare leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich. Bei Dunkelheit sind die Jüngsten ansonsten erst im Bereich von 30 Metern gut erkennbar. Zudem sind Taschenlampen sinnvolle Utensilien, mit denen die Kinder für Aufmerksamkeit sorgen können.
Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtigt werden. Wie im Karneval gilt auch an Halloween: Die Verkleidung darf Sicht und Gehör des Fahrers nicht einschränken. Bei einem Unfall kann sonst neben dem Ärger mit der Versicherung und drohendem Bußgeld auch noch die Verletzung von Personen dazu kommen.
Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich außerdem keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit, und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bei einer Kontrolle mit satten Bußgeldern und Strafen geahndet. Auch Restalkohol sollte nicht außer Acht gelassen werden. Denn: Der Körper kann pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen und der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit ebenfalls noch stark ein.
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