Zurzeit grassiert wieder das Wechselfieber. Da die meisten Auto-Policen vom Anfang bis zum Ende des Jahres gelten, liegt auch die Kündigungsfrist durchweg am Ende dieses Monats. Darauf haben sich die Versicherer natürlich längst eingestellt und buhlen mit attraktiven Tarifen um neue Kunden. Kein schlechter Zeitpunkt also zum Wechsel.
Neben dem günstigeren Beitrag sollten Wechselwillige jedoch auch explizit den Leistungsumfang bewerten, den der neue, vermeintlich bessere Tarif beinhaltet. Nicht verzichtet werden sollte beispielsweise auf eine sogenannte Mallorca-Police. Sie kommt zum tragen, wenn sich der Fahrzeughalter im Ausland einen Mietwagen nimmt. Da dort der Versicherungsschutz zumeist deutlich schlechter ist als hierzulande, genießt der Versicherungsnehmer dank der Mallorca-Klausel trotzdem den in Deutschland gewählten Haftpflichtschutz.
Wer eine rote Ampel ignoriert oder ein Stoppschild missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung nicht den vollen Schaden begleicht und empfindliche Abstriche bei der Regulierung ansetzt. Enthält der Tarif allerdings die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ können mögliche Erstattungsabzüge verhindert werden. Aber Achtung: Die Versicherer prüfen ungeachtet dessen den Schadenshergang sehr genau und behalten sich trotzdem Abzüge vor. Denn natürlich ist diese Klausel kein Freibrief für rücksichtsloses Fahren oder eine Tour unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Wer stolzer Halter eines Neuwagens ist, sollte zudem einen Vollkaskotarif inklusive einer Neuwertentschädigung abschließen, um zum Beispiel bei einem Totalschaden, hohe Einbußen zu vermeiden. Denn normalerweise ersetzen Kfz-Versicherungen nur den Zeit- und nicht den Neuwert des Fahrzeugs.
Foto: GDV
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