Digitalisierung allerorten – natürlich auch im Werkstattbetrieb. Das gute alte Scheckheft hat quasi ausgedient Der Stempel für die routinemäßige Wartung oder ein handgeschriebener Eintrag zu einer Reparatur - in Zeiten von PC, Laptop, iPad und Co. ist das klassische Serviceheft ein Auslaufmodell. Dem ADAC zufolge bieten mit Ausnahme von Opel bereits alle deutschen Hersteller eine elektronische Version des Servicehefts an, das digital beim Hersteller hinterlegt ist. Bei den ausländischen Marken sei etwa die Hälfte digital unterwegs.
Vorteil für die Autofahrer: Im digitalen Serviceheft sind von Inspektionen über Rückrufe bis hin zu Reparaturen alle wichtigen Fahrzeugdaten gespeichert samt der jeweiligen Kilometerstände. Zudem sind sie für die Halter äußerst transparent und gelten als relativ fälschungssicher. Ein Punkt der gerade bei Gebrauchtwagenkäufen und dem weit verbreiteten Phänomen des Tachobetrugs entgegen wirkt. Auch verloren gegangene Servicehefte gehören damit der Vergangenheit an. Denn: Digitale Einträge von Verbrauchern und Werkstätten sind laut ADAC nicht löschbar.
Des einen Freud, des anderen Leid. Während das digitale Serviceheft grundsätzlich Arbeit und Verwaltung erleichtert, bedeutet es für freie Werkstätten oftmals einen Mehraufwand, bemängelte jetzt Deutschlands größter Automobilclub. Zwar begrüße der ADAC die gesetzliche Regelung, wonach der Zugang zum digitalen Serviceheft für freie Werkstätten, die Fahrzeuge nach Hersteller-Vorgaben reparieren und warten, unentgeltlich möglich sei. Jedoch müssten sie sich auf die unterschiedlichen Systeme verschiedener Hersteller einstellen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass freien Werkstätten der Zugang häufig nur für wenige Tage gewährt werde. Dies hätte zur Folge, dass bei länger dauernden Arbeiten sowie nachträglichen Korrekturen aufgrund einer Gesetzeslücke doch Kosten anfallen könnten.
Fahrzeughaltern rät der ADAC, sich vor der anstehenden Maßnahme zu erkundigen, ob die durchgeführten Werkstattarbeiten (auch) im digitalen Serviceheft eingetragen werden und sie davon eine digitale Kopie erhalten. Beim Kauf eines Gebrauchten sollte sich der Käufer zudem einen vollständigen Auszug des digitalen Servicehefts zeigen, bei der Übergabe des Fahrzeugs aushändigen und idealerweise selbigen im Kaufvertrag bestätigen lassen.
Quelle: ADAC, Foto: Coparts
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