Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm eine Armada von E-Scootern. Zumeist einfach irgendwo auf dem Bürgersteig abgestellt, warten sie auf neue Kundschaft. Je schöner das Wetter, desto mehr von den Mini-Flitzern wuseln durch die Straßen. Das erfordert höchste Achtsamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Was die meisten aber nicht wissen oder nicht wissen wollen: Es gibt klare Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Wenn selbige jedoch bewusst oder unbewusst missachtet werden, kann es schnell mal richtig krachen. Darauf weisen auch die Experten der Dekra-Unfallforschung hin.
Laut den aktuellen Unfallzahlen vom Statistischen Bundesamt nahm die Polizei in 2020, seitdem werden E Scooter-Unfälle erst gesondert erfasst, insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.
E-Scooter waren demnach an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. Besonders auffällig ist für die Dekra-Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen - also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit einem Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus.
Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten Nutzer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt. Extrem auffällig ist bei den Unfallursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs.
So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Autos, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Quelle: Dekra, Foto: ADAC