Inzwischen kann man mit ihnen jede Party rocken – zumindest, wenn man auch über sich selbst lachen kann. Wer in fröhlicher Runde seinen uralten, großformatigen grauen Lappen zum Aufklappen präsentiert, dürfte die Lacher auf seiner Seite haben. Wer ist denn das Alien dort mit dem langen vollen Haar? Auch wer noch die etwas kleinere, rosa Pappe hervorholt, erntet oftmals bewundernde Blicke. Nostalgie pur aus der guten alten Zeit.
Für Polizei und Behörden allerdings eine große Herausforderung - weltweit. Die alten Dokumente sind weder fälschungssicher noch lässt sich zumeist der Besitzer darauf eindeutig identifizieren, wenn zwischen Ausstellungsdatum und Kontrolle mal eben 40, 50 Jahre liegen.
Gewiss einer der Gründe warum die EU ein einheitliches, aktuelles Ausweisformat vorschreibt. Das wohl wesentlich wichtigere Motiv für die Anordnung ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Dokument und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Gemäß der EU-Richtline 2006/126/EG muss deshalb der Umtauschprozess bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Betroffen davon sind rund 15 Millionen Inhaber eines Papier-Führerscheins, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Aber auch etwa 28 Millionen Autofahrer die bereits einen Scheckkartenführerscheine (Ausgabe: 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013)besitzen, müssen in den kommenden Jahren ihr Dokument tauschen.
Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert laut dem ADAC ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Dem ADAC zufolge begeht man keine Straftat – anders ist das jedoch bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Auch im Ausland könne es zu Problemen kommen, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist der alte Lappen vorgezeigt würde.
Das Gute: Egal, wann die Fahrerlaubnis erlangt wurde, Pkw- und/oder Motorrad dürfen auch weiterhin unbegrenzt gefahren werden. Befristet wird allerdings die Gültigkeitsdauer des Führerschein-Dokumentes. Nach 15 Jahren muss erneut ein neuer Scheckkarten-Führerschein her - jedoch wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Die Umtauschgebühr beträgt zurzeit 25 Euro.
Sputen sollten sich jetzt indes alle Führerscheinbesitzer deren Lappen bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und die zwischen 1953 und 1958 auf die Welt gekommen sind. Ihre Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat noch ein Jahr mehr Zeit. Für Dokumente die zwischen 1999 und 2001 abgestempelt wurden läuft die Frist erst am 19. Januar 2026 ab.
Quelle: ADAC, Foto: Fotolia