Welche Fahrzeugmodelle werden höher eingestuft, welche niedriger? Die neue Typklassenstatistik verrät es. Immerhin: Für beinahe drei Viertel beziehungsweise rund 30,3 Millionen Autofahrer bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres. Zudem können sich ca. 4,3 Millionen Autofahrer über bessere Typklassen in der Haftpflichtversicherung freuen, für mehr als sieben Millionen gelten künftig hingegen höhere Einstufungen.
Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen eher niedrige Klassen.
Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – unter anderem auch davon, welches Automodell gefahren wird. „Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach“, erklärt Jörg Asmussen. Und der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter: „Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe.“
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die GDV-Statistiker 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkaskoschäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.
Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist allerdings für die Versicherungsunternehmen unverbindlich. Sie kann jedoch ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2022. Aber Achtung: Die Typklasse allein lässt noch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock