Technik & Trends

Technik & Trends

Rettungsgasse: Unverantwortliches Massen-Wendemanöver auf deutscher Autobahn

Schlimmer geht’s nimmer! Als nach einem Unfall auf der A1 bei Lübeck nichts mehr ging, wendeten etliche Autofahrer in der Rettungsgasse und fuhren richtungsverkehrt zur nächsten Ausfahrt. Die illegale und unfassbare Handlung wurde gefilmt und veröffentlicht. Jetzt ermittelt die Polizei. Leider zeigt sich immer wieder, dass die wenigstens Autofahrer wissen, wie und ab wann eine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet werden muss.

Gemäß STVO müssen Autofahrer bereits ab zähflüssigem Verkehr bzw. Schritt-Tempo eine Rettungsgasse bilden

Gemäß STVO müssen Autofahrer bereits ab zähflüssigem Verkehr bzw. Schritt-Tempo eine Rettungsgasse bilden

Von Himmelfahrt bis Pfingsten ist auf Deutschlands Straßen wieder einmal die Hölle los. Es drohen lange Staus und der Verkehrskollaps. Je mehr Autofahrer unterwegs sind, desto größer ist auch die Gefahr und Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Laut der Straßenverkehrsordnung STVO müssen Autofahrer bereits bei zähflüssigem Verkehr spätestens ab Schritt-Tempo und Stop-and-Go eine Rettungsgasse bilden.

Und so geht’s richtig:

Dabei gilt: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten Überholspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Viel wichtiger: Durch korrekte Bildung der Rettungsgasse kann Leben gerettet werden!

Foto: TÜV Süd

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.