Von Himmelfahrt bis Pfingsten ist auf Deutschlands Straßen wieder einmal die Hölle los. Es drohen lange Staus und der Verkehrskollaps. Je mehr Autofahrer unterwegs sind, desto größer ist auch die Gefahr und Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Laut der Straßenverkehrsordnung STVO müssen Autofahrer bereits bei zähflüssigem Verkehr spätestens ab Schritt-Tempo und Stop-and-Go eine Rettungsgasse bilden.
Und so geht’s richtig:
Dabei gilt: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten Überholspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Viel wichtiger: Durch korrekte Bildung der Rettungsgasse kann Leben gerettet werden!
Foto: TÜV Süd
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