Meteorologen schlagen Alarm und warnen eindringlich vor einem bevorstehenden Mega-Wintereinbruch. An diesem Wochenende könnte es zum stärksten Schneefall seit Jahrzehnten kommen. Verschiedene Medien erinnern bereits an die verheerende Schneekatastrophe von vor 42 Jahren, als die halbe Republik zuschneite. Wie damals trifft milde, feuchte Luft aus südlichen Gefilden auf eine arktische Kaltfront, die Deutschland vom Polarkreis aus erreicht. Innerhalb von 48 Stunden könnten bis zu 60 Zentimeter Neuschnee fallen, geben Wetterexperten zu bedenken.
Eis und Schnee sorgen sowohl auf den Straßen als auch beim Parken für erschwerte Bedingungen. Darauf weist jetzt der TÜV-Süd hin. Mal sind Parkplätze aufgrund von hart gepressten Schneetürmen gar nicht verfügbar. Anderswo ragen eingeparkte Autos wegen der Schneemengen zu weit in die Fahrbahn. Bei der Suche nach dem Parkplatz empfiehlt es sich, eine flache Ebene zu wählen. Da sich nachts Eis bilden kann, wird es vor allem morgens schwierig, mit dem Wagen loszufahren, ohne ins Rutschen zu kommen. Gefährlich kann es werden, wenn der Wagen in der Nähe von Hausdächern abgestellt wird. Dachlawinen können am Auto großen Schaden verursachen.
Um Schäden und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte man bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders umsichtig vorgehen und mehr Zeit zur Parkplatzsuche einplanen. Karsten Graef vom TÜV-Süd: „Die Gefahr von Parkschäden und Behinderungen steigt.“, Und der Wetterfachmann weiter: „So können beschädigte Außenspiegel lästige und vor allem teure Reparaturen erfordern.“
Im weiß geprägten Straßenbild lauern noch weitere Kalamitäten. Die winterliche Pracht kann Parkassistenzsysteme und -sensoren irritieren. Graef: „Werden die in den Stoßfängern integrierten Sensoren von Schnee oder Eis bedeckt, geben sie womöglich falsche oder keine Warnsignale ab.“ Es sei ratsam vor Fahrtbeginn nicht nur die Scheiben rundum zu reinigen, sondern das gesamte Fahrzeug von Schnee und Schmutz zu befreien. Das verhindere auch beim Bremsen vorrutschenden Schnee vom Autodach, der sonst zum Blindflug führen könnte.
Ein weiteres Problem von Parkassistenzsystemen im Winter ist, dass die Sensoren an sich harmlose Schneemengen auf einem Parkplatz oftmals als Hindernis deuten und entsprechend Kollisionsalarm geben. Andererseits besteht bei mit Streusplitt vermengten und verhärteten Schneemengen tatsächlich ein Risiko, das Auto zu beschädigen. „Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, vor dem vollständigen Parkmanöver auszusteigen und sich selbst ein Bild von der Situation zu machen“, schildert Graef seine Erfahrungen.
Wer längere Zeit parkt, sollte bei Schneefall die Wischer nach außen klappen. Das geht allerdings nicht mehr bei allen Autos, seit die Achsen der Wischer zum Schutz von Fußgängern bei Unfällen teilweise von der Motorhaube abgedeckt werden. „Dennoch kann man dann die Wischer ein wenig von der Scheibe lösen, indem man deren Arme etwa mit einem geknickten Stück Karton unterstützt. Graef: „So kann das Festfrieren der Wischerblätter auf der Scheibe verhindern. Nur darf man keinesfalls vor dem Losfahren vergessen, die Wischer wieder runter zu klappen.
Ist man selbst Opfer eines Parkschadens geworden, sollte man sich zunächst nach Zeugen umsehen und Passanten befragen. Um die Situation zu dokumentieren, bietet sich die Kamera des eigenen Smartphones an. Anschließend ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die nötige Bestätigung für die Versicherung zu erhalten. Allerdings springt bei Parkremplern nur eine Vollkasko-Versicherung ein. „Zuvor sollte man aber genau rechnen, denn man muss die Selbstbeteiligung einkalkulieren und womöglich wird auch der Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft“, rät der TÜV-Süd-Experte.
Wenn es trotz aller Umsicht beim Ein- oder Ausparken dennoch kracht und der Geschädigte nicht vor Ort ist, muss der Schaden unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Laut Graef würde die Angelegenheit dann erfahrungsgemäß wie ein normaler Verkehrsunfall behandelt. Es gebe in der Regel eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld. „Eine Benachrichtigung hinter den Scheibenwischer zu klemmen ist selbst beim kleinsten Schaden nicht ausreichend“, warnt Graef. Denn: Beim Unterlassen der unverzüglichen Unfallmeldung droht eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Paragraf 142 Strafgesetzbuch).
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock