Hände weg vom Steuer, wer getrunken hat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die leider auch zur Adventszeit oft missachtet wird. Gerade nach zwei Jahren Covid-Pause sind die Verlockungen groß. Allerorten sind Weihnachtsmärkte geöffnet und Feiern in der Firma wieder an der Tagesordnung.
Besonders beliebt, gerade jetzt bei den eisigen Temperaturen, sind dabei Heißgetränke wie Glühwein oder Punsch. Bei all der besinnlichen Stimmung werde allerdings oftmals ein alkoholisches Getränk über den Durst getrunken, warnen die Experten vom TÜV-Süd. Deshalb sei es um so wichtiger, die Heimfahrt schon im Voraus zu planen und im Zweifel das Auto lieber stehen zu lassen.
Speziell zuckerhaltige und warme Getränke wie Glühwein sind dem TÜV-Süd zufolge tückisch. Durch die Wärme werden die Blutgefäße erweitert, der Kreislauf angeregt und der Körper nimmt den Alkohol schneller auf. In geselliger Runde und an der frischen Luft werde der eigene Alkoholpegel dann gerne unter- und die Fahrtüchtigkeit überschätzt.
Wer nicht auf Alkohol verzichten wolle, solle das Fahrzeug daher lieber stehen lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einer Fahrgemeinschaft oder dem Taxi heimfahren. Denn bereits geringe Mengen beeinträchtigten die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit und lassen das Unfallrisiko erheblich steigen.
Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setze, warnt der TÜV-Süd, gefährde damit nicht nur sich und andere, sondern riskiere auch ein Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Zudem kontrolliere die Polizei besonders in der Vorweihnachtszeit verstärkt Autofahrer und fahnde nach Alkoholsündern.
Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promillegrenze. Doch komme es zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sei der Führerschein bereits ab einem Promillewert von 0,3 in Gefahr. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohten drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Für junge Fahrzeuglenker unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gibt es die 0,0-Promilleregelung. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinters Steuer setzt. Hier kann schon beim ersten Vergehen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet werden, um ihn wiederzuerlangen.
Wer auf der Weihnachtsfeier bis spät in die Nacht weitertrinkt, ist auch am nächsten Morgen womöglich noch nicht fahrtüchtig. Der menschliche Körper baue in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Durch Schlafen, Kaffee, Energy-Drinks oder andere Tricks lasse sich dem TÜV-Süd zufolge dieser Prozess ebenso wenig beschleunigen.
Nach dem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt auf den E-Roller umzusteigen, sei übrigens keine gute Idee, denn die Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto- und Motorrad-, sondern selbstverständlich auch für Rad- und E Rollerfahrer.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: Fotolia