Nach der Kälte schickt der Wettergott erste Frühlingsboten. Neben spürbar wärmeren Temperaturen offenbaren sich, ist der letzte Schnee erst einmal geschmolzen, oftmals die Folgen der Frostperiode: hässliche Schlaglöcher, die schnell größer werden.
Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen, warnt jetzt der Auto Club Europa (ACE) wieder. Motto: kleines Loch, großer Schaden. Denn: Egal, wie hoch die Geschwindigkeit ist, wird ein Schlagloch durchfahren, drohen Schäden am Fahrzeug nahezu immer.
Setzt ein Auto auf, können sowohl die Karosserie als auch der Auspuff beschädigt werden. Wer mit hohem Tempo durch ein Schlagloch fährt, riskiert darüber hinaus auch Schäden an der Lenkung, der Radaufhängung, den Reifen und den Felgen.
Um Schäden vorzubeugen, hilft nur vorausschauend und vorsichtig zu fahren, Warnschilder und Tempolimits ernst zu nehmen und die Fahrweise der Witterung und dem Straßenzustand anzupassen. Besondere Vorsicht ist dem ACE zufolge bei Pfützen geboten, verbergen sich nicht selten Straßenschäden in innen.
Nicht immer ist es möglich, Straßenschäden zu umfahren: Wer beispielsweise nicht ausweichen kann, ohne in den Gegenverkehr zu geraten, muss das geringere Übel in Kauf nehmen und durchs Schlagloch fahren. Anschließend ist es ratsam, sehr genau auf verdächtige Geräusche zu achten. Diese können beispielsweise auf einen kaputten Auspuff hindeuten.
Bei kleinsten Veränderungen – auch die Lenkung betreffend – gilt es, anzuhalten und den Pannendienst zu rufen. Auch lädierte Felgen sind nicht zu unterschätzen: Luftverlust, Reifenschäden, Vibrationen und Folgeschäden sind möglich.
Bei gebrochener Felge kann es sogar zu einem Verlust der Fahrzeugkontrolle kommen. Je nach Beschädigung ist es dehalb ratsam, umgehend und mit höchster Vorsicht die nächste Fachwerkstatt anzusteuern.
Bei entstandenen Schäden sollten Betroffene unbedingt sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und die Polizei verständigen sowie bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Kommune die Schlaglöcher melden.
Wer mit Vollkasko unterwegs ist, kann den Schaden seiner Versicherung melden und sollte die Reparaturkosten erstattet bekommen. Ohne Vollkaskoversicherung bleibt unter Umständen der Anspruch auf Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger. Den Nachweis zu führen und den Anspruch durchzusetzen sei allerdings sehr aufwendig und schwierig.
Quelle: ACE, Foto: AdobeStock