Für Autofahrer mit Bestandsfahrzeugen ändert sich erst einmal gar nichts. Für Neuwagenkäufer hingegen schon. Der Grund: Zwar profitieren sie von einer verbesserten Sicherheitsausstattung ab Werk, doch die Pflichtassistenten verteuern sowohl Erwerb als auch eventuelle Reparaturen, darauf weisen jetzt die deutschen Kfz-Versicherer hin.
Zur Vermeidung von Unfällen werde nach Prognosen der Kfz-Versicherer hauptsächlich der Notbremsassistent beitragen. „Wir gehen davon aus, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt acht bis neun Prozent bzw. mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Da sich Neuwagen und mit ihnen die verpflichtenden Assistenzsysteme aber nur langsam im Fahrzeugbestand verbreiteten, werde es bis dahin noch mehr als ein Jahrzehnt dauern. Mit einer vollständigen Verbreitung der Notbremsassistenten rechnen die Versicherer nicht vor dem Jahr 2035.
Andere Helfer hätten hingegen deutlich kleinere Effekte: So dürfte der ebenfalls verpflichtende Spurhalteassistent die Unfallhäufigkeit um weniger als ein Prozent senken. „Assistenzsysteme haben auf viele Schäden gar keinen Einfluss und verhindern in der Praxis weniger Unfälle als in der Theorie“, erklärt Asmussen.
Er weist zudem auf einen weiteren Effekt der Assistenzsysteme hin: Die zusätzliche Technik macht Reparaturen teurer. Asmussen: „Neue Technik wie Sensoren und Kamerasysteme müssen im Schadenfall ausgetauscht oder neu kalibriert werden. Ein Assistenzsystem macht etwa den Austausch einer Windschutzscheibe um rund 25 Prozent teurer.“
Die EU-Kommission geht wiederum davon aus, mit der Assistenzsystem-Pflicht bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermeiden zu können.
Neben dem Notbremsassistent und dem Spurhaltesystem müssen ab dem 7. Juli 2024 alle Pkw-Neufahrzeuge mit Müdigkeitserkennung sowie einem Geschwindigkeits- und einem Rückfahrassistent ausgestattet sein.
Quelle: GDV, Foto: Mazda