Alle Jahre wieder zieht es Millionen Menschen auf Deutschlands Weihnachtsmärkte. Von den berühmten Christkindlmärkten in Nürnberg und Köln über den Dresdner Striezelmarkt bis hin zum wohl freizügigsten Weihnachtsmarkt „Santa Pauli“ auf der geilsten Meile der Welt, wo auf Hamburgs berühmter Reeperbahn Livemusik und heiße Engel locken, wo die Grenzen zwischen klassischer Weihnachtstradition und frivolem Kiezleben total verschwimmen – süßer die Glocken nie klingen!
Ungeachtet dessen bietet die Vorweihnachtszeit Anlässe genug, um im Kreise der Familie, Freunden oder Kollegen einen Glühwein zu trinken. Weihnachtsmarkt statt Weihnachtsfeier wird auch immer beliebter, verlegen doch viele Betriebe ihre Firmenfeier inzwischen auf den Adventsmarkt und laden dort ihre Mitarbeiter zum Umtrunk ein.
Klare Ansage, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder bei einer Betriebsfeier Alkohol trinkt, sollte gegebenenfalls das Auto stehenlassen oder gar nicht erst damit kommen. Denn: Glühwein und Autofahren vertragen sich im Wortsinne nicht!
Auch wenn ein Glühwein für die meisten dazu gehört und irgendwie unvermeidlich ist, bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, gibt der ADAC zu bedenken. Denn speziell zuckerhaltige und warme Getränke wie Glühwein sind tückisch.
Durch die Wärme werden die Blutgefäße erweitert und der Kreislauf angeregt. Deshalb nimmt der Körper den Alkohol schneller auf, während die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit spürbar sinkt. In geselliger Runde und an der frischen Luft wird der eigene Alkoholpegel dann jedoch gerne unter-, die Fahrtüchtigkeit überschätzt. Folge: Das Unfallrisiko steigt erheblich!
Deshalb raten die Verkehrsexperten dringend, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, eine Fahrgemeinschaft zu bilden, ein Taxi zunehmen oder einen Fahrer zu bestimmen, der eben keinen Alkohol trinkt.
Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen dem ADAC zufolge Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein striktes Alkoholverbot. Also, Hände weg vom Steuer, wer getrunken hat.
Das gilt im Übrigen auch für den nächsten Morgen. Wer zuvor ordentlich gezecht hat, ist womöglich immer noch nicht fahrtüchtig. Denn der menschliche Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Und: Weder durch Schlafen, Kaffee oder Energy-Drinks noch durch andere Tricks lässt sich dieser Prozess beschleunigen.
Ebenfalls keine gute Idee ist es, nach dem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt auf den E-Roller umzusteigen – die Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto- und Motorrad-, sondern selbstverständlich auch für Rad- und E Rollerfahrer.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock