Feuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu. Es verspricht Spaß und ist Tradition. Kritiker hingegen bemängeln Feinstaub, Müll und Tierleid. In Gefahr sind indes nicht nur Gehör, Augen und Hände, sondern auch so mancher Freiluftparker muss um sein Auto zittern - insbesondere, wenn (zu viel) Alkohol im Spiel ist.
Denn durch leichtsinniges oder gar mutwilliges Verhalten gehen bei der „fröhlichen“ und oftmals auch übermütigen Knallerei regelmäßig zur falschen Zeit am falschen Ort geparkte Fahrzeuge in Flammen auf.
Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dürften Böller, Kanonenschläge und Raketen zum Jahreswechsel bis zu 1.000 kaskoversicherte Pkw in Brand setzen. „An Silvester und Neujahr brennen fast so viele Autos wie sonst in einem ganzen Monat“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Er empfiehlt daher, das Auto zum Jahreswechsel nicht in der Nähe belebter Plätze und Straßen zu parken, sondern wenn möglich in einer abgeschlossenen Garage oder auf dem eigenen Grundstück. Auf öffentlichen Straßen könnten auch Bäume und Unterführungen einen gewissen Schutz vor Querschlägern und herunterfallenden Hülsen bieten.
Da dürfte es für den einen oder anderen Autofahrer beim diesjährigen Jahreswechsel ebenfalls ein böses Erwachen geben. Anstatt „Frohes neues Jahr“, heißt es dann wohl bestenfalls „ab in die Fachwerkstatt“. Der Grund: Schäden durch China-Böller und oder Silvester-Raketen am Fahrzeug. Die Misere: Der oder die Verursacher sind längst über alle Berge.
Ist der Lack erstmal ab oder gar mehr am eigenen Wagen in Mitleidenschaft gezogen, gilt es den Schaden umgehend zu dokumentieren, der Polizei anzuzeigen und der Versicherung zu melden. Erst wenn die Versicherung ihr Okay gegeben hat, sollte der Schaden behoben werden. Wer aber kommt dafür auf?
Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher. Seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen, aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten zahlt er natürlich selbst.
Allerdings: Wird das mitternächtliche Malheur erst am nächsten Morgen bei Tageslicht entdeckt, kann erfahrungsgemäß der Übeltäter nicht mehr ermittelt werden und der Schaden ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Problem: Ob es sich um einen Schaden für die Teilkasko oder, wie zum Beispiel bei Vandalismus, um einen Fall für die Vollkasko handelt, lässt sich nicht immer einwandfrei feststellen und/oder nachweisen.
Wenn das Auto gar brennt, ersetzt ebenfalls die Teilkasko den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Übrigens, auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Fahrzeugbrand keinen Einfluss.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock