Pistenfans ohne schulpflichtige Kinder fahren jetzt, Eltern mit Pennälern aus Hamburg, Niedersachsen und Bremen ab Mitte März und in der letzten Monatswoche beginnen in allen anderen Bundesländern bereits die Osterferien. Traditionell dürfte in Richtung Berge und insbesondere nach Österreich wieder eine riesige Blechlawine ins Rollen kommen.
Ab 1. März dieses Jahres sollten speziell in Austria sehr ungeduldige Autofahrer und notorische Raser den Fuß vom Gas nehmen. Denn: Das beliebte Urlaubsland hat die Strafen für Temposünder empfindlich verschärft. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen könne nun sogar auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden, und das gelte auch für deutsche Autofahrer, darauf weist jetzt der ADAC hin.
Im Klartext heißt das: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Werde man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, könne das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist laut dem ADAC nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Bereits 2021 hatte Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Seitdem gilt: Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann dem ADAC zufolge in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7.500 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gelte ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. Laut dem ADAC kann in Österreich der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.
Quelle und Foto: ADAC