Service & Sicherheit

Herbst-Gefahren: Für Autofahrer wird’s jetzt wieder heikel und ungemütlich

Goldener Oktober hin, trüber November her – es wird herbstlich. Zwar kündigen die Meteorologen für die nächsten Tage noch einmal spätsommerliches Wetter an, aber die Vorboten der dunklen Jahreszeit lassen sich nicht mehr übersehen. Nebel, die tiefstehende Sonne, querendes Wild und immer mehr Laub sorgen für Gefahr und zum Teil widrige Straßenverhältnisse. Deshalb rät der ADAC allen Autofahrern, jetzt noch aufmerksamer und vorsichtiger zu fahren.

Bei Nebel gilt: Fuß vom Gas und besonders vorsichtig und achtsam fahren

Bei Nebel gilt: Fuß vom Gas und besonders vorsichtig und achtsam fahren

Die Tage werden spürbar kürzer, keine Frage es wird Herbst! Autofahrer sollten sich deshalb vergegenwärtigen, dass in der dunklen Jahreszeit die Gefahren im Straßenverkehr zunehmen. So empfiehlt der ADAC bei Nebel langsam, vorsichtig und mit ausreichend Abstand zu fahren und jederzeit bremsbereit zu sein. Überholmanöver und Ablenkungen sollten so oder so vermieden werden, und bei Nebelfahrten ohnehin, da selbige erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.

Darüber hinaus sollten Scheinwerfer und Leuchten innen und außen frei von Schmutz und Feuchtigkeit sein. Das gilt übrigens auch ganz unabhängig davon, ob Nebel fällt oder nicht. Es ist zudem besser, das Abblendlicht einzuschalten. Tagfahrlicht allein reicht laut ADAC bei Nebel nicht aus. Denn: Die Lichtautomatik vieler Fahrzeuge schaltet Abblendlicht nur bei Dunkelheit zu. Beim Tagfahrlicht bleiben die Rückleuchten aus und auch das Nebelschlusslicht lässt sich nicht einschalten. Das führt zu schlechter Sichtbarkeit im Nebel.

Für die Nutzung der Nebelschlussleuchte gelten strenge Vorgaben: Sie darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Bei diesen Sichtweiten darf dann laut Gesetzgeber auch nur maximal 50 km/h gefahren werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden. Sonst droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall liegt es bei 25 bzw. 35 Euro.

Nebelscheinwerfer dagegen dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man aber auch die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.

Autofahrer unterschätzen häufig die Unfallgefahr durch Blendung. Wenn die Sonne während des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs auf- oder untergeht, ist die Unfallgefahr besonders groß.

Um auch bei tiefstehender Sonne Ampeln, Verkehrszeichen und vor allem andere Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen, sollte die Frontscheibe sauber gehalten, die Scheibenwischer funktionstüchtig und das Wischwasser immer aufgefüllt sein. Zudem sei es ratsam eine Sonnenbrille immer griffbereit zu haben. Auch bei potenzieller Blendung gilt: Abstand halten, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht erhöht sich die eigene Sichtbarkeit.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

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