Für Fahrzeughalter, die Inspektionstermine durchgängig einhalten und ihren Wagen regelmäßig warten lassen, dürfte es bei der HU eigentlich kaum Überraschungen geben. Allen anderen Autofahrern sei vorab der Besuch in einer Fachwerkstatt ans Herz gelegt.
Allerdings raten die TÜV-Süd-Fachleute von Pauschalaufträgen ab. Es sei sehr hilfreich über die anstehende HU gut informiert zu sein. So minimiere eine Checkliste mit den häufigsten Fragen dazu den Stress spürbar und wer ohnehin wüsste, worauf es den Prüfern ankomme, könne dies vorher ganz konkret beheben lassen.
So gelte der Schwerpunkt der Prüfer der Verkehrssicherheit und nicht der Betriebssicherheit, räumt TÜV-Experte Matthias Strixner mit einem häufigen Missverständnis auf. Im Klartext: Wirbt beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler mit einer frischen HU, muss deshalb das Fahrzeug noch lange nicht in einem tadellosen Zustand sein.
Bei der Fahrzeugprüfung werden laut dem TÜV-Süd die gesamte Beleuchtung, Räder und Bereifung, Checks auf Korrosion und Durchrostungen sowie die Flüssigkeitsstände und Dichtheit der Aggregate in Augenschein genommen. Hinzu kommen die Kontrollen von Lenkung und Lenkspiel, Bremsen, aber auch Rückspiegel, Kennzeichen, Sicherheitsgurte oder die Hupe. Elektronische Einrichtungen, wie z. B. Fahrassistenzsysteme werden dem TÜV-Süd zufolge u. a. über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft.
Vorgelegt werden muss zu einer HU nach TÜV-Süd-Angaben die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – ehemals Fahrzeugschein genannt – im Original. Bei einer Nachuntersuchung darüber hinaus der Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU sowie eventuell die Prüfzeugnisse (z. B. ABE) oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie beispielsweise Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehörlenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Zudem macht Strixner deutlich: „Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.“ Wird etwa bei einem Pkw der Prüftermin um mehr als acht Monate überzogen, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
„Allerdings“, beruhigt Strixner, „bei der Hauptuntersuchung wird eine Überziehung nicht bestraft, das ist Sache der Kontrollbehörden, wie etwa Polizei oder dem Ordnungsamt.“ Werde die HU jedoch mehr als zwei Monate nach dem vorgesehenen Vorführtermin durchgeführt, erhöhe sich die reine HU-Gebühr um satte 20 Prozent.
Quelle und Foto: TÜV-Süd