Auto & Kosten

Mobilität: Das ändert sich im Straßenverkehr 2024

Im neuen Jahr soll alles anders werden. Was bei den guten Vorsätze zumeist ein frommer Wunsch bleibt, ist bei Verkehr und Mobilität bereits festgeschrieben. Auch 2024 wartet der Gesetzgeber mit etlichen Änderungen, Anpassungen und neuen Bestimmungen auf. Einen Überblick gibt’s hier.

Große mehrspurige Stadtautobahn mit viel Verkehr

Überraschung: Autofahren wird auch 2024 wieder spürbar teurer

Große mehrspurige Stadtautobahn mit viel Verkehr

Überraschung: Autofahren wird auch 2024 wieder spürbar teurer

Wer jetzt noch eine rosafarbene HU-Plakette auf dem Nummernschild hat, könnte gleich im neuen Jahr Ärger bekommen. Denn sie ist nicht mehr gültig. Fahrzeughalter mit abgelaufener HU-Plakette müssen so oder so schnellstmöglich zum TÜV. Sonst drohen Bußgelder, höhere Gebühren und Kosten sowie unter Umständen sogar Ärger mit der Kfz-Versicherung. Bei grünen Aufklebern ist die HU 2024 fällig. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben (auf 12 Uhr) steht.

Für rund sechs Millionen Autofahrer und 76 Bezirke verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und bei etwa 3,8 Millionen Fahrzeughaltern steigen die Einstufungen.31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrer profitieren von einer besseren Einstufung.Für rund 3,3 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte wird es ebenfalls teurer.

Zudem muss sich ein Großteil der Autofahrer auf neue Typklassen einstellen. Betroffen sind knapp 13 Millionen Fahrzeugbesitzer. Für 7,4 Millionen von ihnen gelten künftig höhere Einstufungen. Freuen können sich dagegen rund 5,4 Millionen Halter, die von besseren Typklassen profitieren. Denn grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Beitrag der Kfz-Versicherung aus.

Auch an den Zapfsäulen muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Eine Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar war ohnehin geplant: Statt 30 Euro sollten dann 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 bei Benzin und Diesel fällig werden. Nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fällt dieser Betrag nun allerdings höher aus als bisher angenommen. Ab Januar werden 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrer bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter. Und das unabhängig von möglichen Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne.

Bereits Mitte Dezember wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge inzwischen 130 Euro zahlen, statt wie bisher circa 117.

Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, erst recht, wenn es sich noch um einen alten Lappen oder eine rosa Papierpappe handelt, sollte die Umtauschfristen zeitnah recherchieren. Denn aufgrund einer EU-Verordnung sollen bis spätestens 2033 alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen ersetzt werden. Dieser Umtausch erfolgt schrittweise basierend auf dem Geburtsjahr der Fahrer und dem Ausstellungsdatum des jeweiligen betreffenden Dokuments.

Demnach haben Autofahrer, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, nur noch bis zum 19. Januar 2024 die Möglichkeit, ihren Führerschein umzutauschen. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Ein vorzeitiger Umtausch ist zudem für alle Fahrer möglich.

Wie aus dem nichts kommend wurde Mitte Dezember des vergangenen Jahres die eigentlich noch 2024 für Privatkunden laufende Förderung für den E-Autokauf von der Ampel-Regierung abrupt eingestellt und der angedachten Mobilitätswende vorerst der Stecker gezogen.

Quelle: ACE, Foto: AdobeStock

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