Immer wieder gibt es großen Groll beimParkvorgang. Der Autoclub Europa (ACE) hat jetzt die größten Missverständnissen rund um die Stellplatzsuche zusammengefasst:
Werktags bedeutet Montag bis Freitag? Oft ist der Beschilderung zu entnehmen, dass Parkplätze werktags kostenpflichtig sind. Achtung: Auch der Sonnabend zählt als Werktag. Kostenloses Parken ist an solchen Parkflächen also nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen möglich.
Sonntagsparken auf dem Supermarktparkplatz? Es handelt sich um privates Eigentum. Der Betreiber hat Hausrecht und kann entsprechend vorschreiben, wie die Parkfläche genutzt werden darf. In der Regel finden sich Hinweisschilder, die erläutern, dass das Parken nur Kunden und Kundinnen während ihres Einkaufs gestattet ist und dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Wer also außerhalb der Öffnungszeiten, beispielsweise an einem Sonntag, sein Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz abstellt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Nach Parkrempler reicht ein Zettel am Scheibenwischer? Immer wieder kommt es beim Einparken zu kleinen Unfällen, bei denen der Besitzer oder die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist. In solchen Fällen ist es erforderlich, auf den Fahrer zu warten, um die Formalitäten zu regeln. Erst nach einer angemessenen Wartezeit ist es erlaubt, die Unfallstelle zu verlassen und die Polizei zu informieren. Achtung: Die Wartezeit ist nicht einheitlich festgelegt und kann je nach Situation zwischen mindestens 15 und bis zu 60 Minuten betragen. Es reicht keinesfalls aus, lediglich einen Zettel mit den Personalien unter den Scheibenwischer zu klemmen. Damit begeht man Unfallflucht und macht sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Ist es egal, wie herum geparkt wird? Die Straßenverkehrsordnung (StVo) schreibt vor, dass ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Dabei geht es vor allem um die Verkehrssicherheit: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss nicht nur auf eine, sondern auf zwei Spuren achten. Lediglich in Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt. Speziell kleine Autos sieht man immer wieder quer parken. Querparken ist an sich nicht verboten. Ragt das Fahrzeug auf den Gehweg oder die Straße heraus, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro wegen verkehrsbehindernder Parkweise.
Ist Parkplatz freihalten erlaubt? Stellplätze in der Großstadt sind rar, trotzdem dürfen keine Parkplätze besetzt werden. Stellen sich Personen zum Freihalten in die Parklücke, machen sie sich wegen Nötigung strafbar und müssen je nach Schwere des Vorfalls mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Bei Umzügen muss ein temporäres Parkverbot bei der Verwaltung beantragt werden. Ein selbst geschriebenes Schild oder sogar das Abstellen von Gegenständen auf dem Parkplatz reicht nicht aus und ist sogar verboten sowie strafbar.
Ist der Parkautomat defekt und in direkter Umgebung (mehr als 150 Meter) kein weiterer funktionierender zu finden, kommt die Parkscheibe zum Einsatz, mit der dann kostenfrei für die ausgewiesene Höchstparkdauer geparkt werden darf.
Auf Kanaldeckeln gilt: Halten ja, Parken nein. Das Verbot leuchtet ein, da im Notfall Gas- oder Wasserversorgung sofort zugänglich sein müssen. Je nach Parkdauer drohen bis zu 30 Euro Bußgeld.
Für E-Autos gibt es gesonderte Parkflächen, meist in Verbindung mit öffentlichen Ladesäulen. Diese dürfen weitestgehend nur von Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen und während des Ladevorgangs genutzt werden. Das Aussehen, die Ausstattung und die Parkvorschriften auf E-Parkflächen unterscheiden sich regional stark. Der ACE empfiehlt daher, immer genau zu prüfen, welche Bedingungen gelten. Denn wer unberechtigt auf einem Stromerstellplatz parkt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.
Quelle: ACE, Foto: AdobeStock