Auto & Kosten

Reisewelle: Was im Stau erlaubt, und was verboten ist

Jetzt staut´s sich wieder. Vor, während und nach dem Autourlaub sind vor allem viel Geduld und Achtsamkeit gefragt. Schier endlose Blechlawinen gehören mittlerweile zum Reisealltag. Da kann es schnell mal nicht nur draußen, sondern auch im Fahrzeuginneren hitzig werden, wenn der Reiseplan durcheinandergewirbelt wird. Umso wichtiger ist, besonnen und ruhig zu bleiben. Was aber ist im Stau verboten, was erlaubt?

Verstopfte Autobahn ohne Rettungsgasse

Bereits bei stockendem Verkehr, bei Stau so wie so, muss eine Rettungsgasse bildet werden, damit die Einsatzfahrzeuge schneller Durchkommen – so können Leben gerettet werden

Verstopfte Autobahn ohne Rettungsgasse

Bereits bei stockendem Verkehr, bei Stau so wie so, muss eine Rettungsgasse bildet werden, damit die Einsatzfahrzeuge schneller Durchkommen – so können Leben gerettet werden

An den kommenden Wochenenden ist laut dem ADAC der Höhepunkt der diesjährigen Urlaubsreisezeit zu erwarten. Vielen Autofahrer wird deshalb immer wieder viel Geduld abverlangt, Staus sind kaum zu vermeiden. Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten macht das Sitzen im Auto irgendwann allen Insassen zu schaffen. Trotz der Strapazen gilt es, die Vorschriften und Verkehrsregeln einzuhalten, bleiben Konzentration und Besonnenheit oberstes Gebot. Hier kommen die zentralen Punkte, die zu beachten sind:

Zu den wichtigsten Regeln zählt die Bildung einer Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden inzwischen auf 200 bis 320 Euro erhöht.

Rechts überholen ist auf der Autobahn dem ADAC zufolge dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Demnach dürfen die Fahrzeuge auf der rechten Spur dann höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Egal, ob man dringend auf die Toilette muss oder es bei großer Hitze im Wagen kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, es sei denn, eine Unfallstelle muss gesichert werden. Allerdings drückt die Polizei bei längeren Störungen laut dem ADAC meist ein Auge zu und ist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass weitere Spaziergänge tabu sind und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss.

Überhaupt keine gute Idee und strikt verboten ist das Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn. Ausnahme: Die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen eigens dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert, mahnt der ADAC zudem an. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es sei denn, Verkehrszeichen erlauben die Nutzung des Standstreifens. Dann muss dieser wie ein rechter Fahrstreifen befahren werden.

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Von uninformierten Autofahrern oftmals fälschlicherweise als Vordrängeln gegeißelt, ist dies der vorgeschriebene Weg, der bei richtiger Anwendung am ehesten den Verkehr am Laufen hält!

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.