Autositzbezüge haben zwei Hauptfunktionen: Sie schützen die originalen Autositze vor Verschleiß, Verschmutzungen und Beschädigungen – sie sind deshalb gewiss besonders beliebt bei Familien mit Kindern oder bei intensiver Nutzung des Fahrzeugs.
Darüber hinaus können sie den Innenraum eines Autos optisch aufwerten, indem sie abgenutzte oder unansehnliche Sitze verdecken und dem Wagen ein neues Erscheinungsbild geben. Zudem können Bezüge den Sitzkomfort verbessern und in einigen Fällen sogar zusätzliche Funktionen wie Sitzheizung oder Massage bieten. So weit so gut.
Bei der Auswahl von Sitzbezügen ist es jedoch wichtig, auf die Kompatibilität mit Seiten- und Centerairbags zu achten, um die Sicherheit im Fahrzeug nicht zu beeinträchtigen, warnen die Verkehrsexperten des TÜV-Rheinland. Sind die Sitzbezüge nicht auf das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass sie das Öffnen behindern.
„Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, beim TÜV-Rheinland für die Prüfung von Airbags verantwortlich. Und weiter: „Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit der Insassen gefährden, wenn sich die Airbags bei einem Unfall möglicherweise nicht schnell genug entfalten können.“
Seitenairbags befinden sich dem TÜV-Rheinland zufolge bei vielen Modellen in den Sitzlehnen. Bei einem Seitenaufprall entfalteten sie sich zwischen der Tür und dem Insassen, um insbesondere den Torso und den Kopf zu schützen. Der Centerairbag befinde sich direkt im Sitz auf der Fahrzeuginnenseite und soll bei einem Seitenaufprall das Verletzungsrisiko durch das Zusammenstoßen der Köpfe von Fahrer und Beifahrer verringern.
Ob ein Sitzbezug tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet ist, lässt sich beispielsweise an einer entsprechenden Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen erkennen. Weitere Hinweise liefern laut dem TÜV-Rheinland die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Montagehinweise der Hersteller.
Quelle und Foto: TÜV-Rheinland