Mit dem Jahreswechsel ändern sich auch wieder die Gültigkeiten der Plaketten für die Hauptuntersuchung. Wer auf seinem Kennzeichen eine grüne Plakette hat, muss sein Fahrzeug noch in diesem Jahr zur HU vorstellen. Darauf weisen jetzt wieder die Experten von Dekra hin.
Doch schon beinahe traditionell versäumen etliche Autofahrer alle Jahre wieder genau diese Frist. Deshalb dürfte so mancher Fahrzeughalter nach einer heftigen Silvestersause gleich am Neujahrsmorgen beim Blick aufs Nummernschild eine böse Überraschung erleben.
Er muss dann eventuell nicht nur einen dicken Kopf und strammen Kater ertragen, sondern womöglich auch mit über Nacht abgelaufenen Nummernschildern leben. Denn: Ist die HU-Plakette grün, ist sie spätestens in der Silvesternacht beziehungsweise ab 1. Januar 2024, null Uhr, nicht mehr gültig.
Speziell in den ersten Januartagen achten Polizei und Knöllchenschreiber besonders auf die Farbe der HU-Plaketten. Wer mit abgelaufenem HU-Aufkleber erwischt wird, dem drohen Bußgelder und erhöhte Kosten. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
Wegen der einfacheren Kontrollierbarkeit wechselt jedes Jahr die Grundfarbe der HU-Plakette, die auf dem hinteren Nummernschild zu finden ist. In welchem Jahr die nächste HU fällig ist, darüber gibt die Farbe der Plakette Auskunft.
Dabei steht Grün für 2024, Orange für 2025, Blau für 2026 und Gelb für 2027. Das Ablaufdatum beziehungsweise in welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette ganz oben (auf 12 Uhr) steht.
Für Fahrzeughalter gilt also: Ist die Plakette grün, muss der Wagen noch in diesem Jahr zur HU. Dafür haben betroffene Autofahrer allerdings nur noch wenige Tage Zeit.
Quelle und Foto: Dekra