Sie sind Fluch und Segen zugleich: E-Scooter. Die praktischen Elektroroller haben sich längst auf Deutschlands Straßen beziehungsweise Bürgersteigen durchgesetzt. Und deren Anzahl wächst schnell weiter. Was Großstädter überraschen dürfte: Die übergroße Mehrheit der Scooter sind nicht Teil von Leih-Flotten, sondern Eigentum von Privatpersonen. So waren laut GDV bereits 2023 (aktuellste Erhebung) rund 990.000 E-Scooter hierzulande unterwegs. Das sind fast 30 Prozent mehr als 2022.
Zugenommen hat dabei vor allem die Menge privater Scooter. Während die Anzahl an Leih-Scootern um lediglich neun Prozent, ein Plus von 17.000 Einheiten, auf rund 210.000 Stück wuchs, stieg die Summe privater Scooter um satte 37 Prozent bzw. 200.000 Exemplare auf 780.000 Stück an.
Die praktischen E-Roller unterliegen ebenso wie Mofas und Mopeds der Versicherungspflicht und benötigen eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. Aus gutem Grund. Denn GDV-Angaben zufolge verzeichnen die Versicherer als Folge höhere Schadensregulierungen und mehr Diebstähle.
Demnach wurde von den insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen im Berichtsjahr 2023 (aktuellste Erhebung) rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherer wuchsen im Vergleich zum betreffenden Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro an. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Entschädigungszahlungen zurückzuführen: Für einen Schaden zahlten die Versicherer laut dem GDV im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).
Weiter ansteigend sind auch die Diebstähle. So wurden 2023 (aktuellste Erhebung) mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden demnach Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden nach GDV-Angaben 277 entwendet, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen lediglich bei vier von 10.000.
Umso wichtiger ist es, an den Wechsel desVersicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofa, Moped und Co. zu denken. Ab dem 1. März 2025 ist das blaue Kennzeichen ungültig und muss durch das grüne ersetzt werden. Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.
Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Ein Unfallschaden müsste dann also komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer, warnt der GDV abschließend.
Quelle: GDV, Foto: Fotolia