Ganz Deutschland ist in den Ferien. Inzwischen sind in allen 16 Bundesländern die Schulen geschlossen. Nicht erst seit Corona-Pandemie und Flugchaos höchst beliebt, ist und bleibt der der Urlaub mit dem eigenen Auto. Gut beraten ist, wer vorab einen gründlichen Fahrzeugcheck in einer Fachwerkstatt durchführen lässt - Sicherheit ist alternativlos.
Bremsen, Reifen, Licht und Co. funktionieren einwandfrei, auch das Gepäck ist sicher verstaut, Getränke und Proviant für alle Passagiere sind an Bord, dann kann es endlich losgehen. Doch Achtung: Gerade beim großen Trip ins Ausland müssen Autofahrer darüber hinaus etliche Besonderheiten beachten. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) jetzt wieder hin und rät zu einer weiteren Prüfung vor Reisebeginn.
So sollte sichergestellt sein, dass wirklich alles an Bord ist, was in den Mitführpflichten der Reiseländer verlangt wird. Denn: Wer rechtzeitig bemerkt, dass etwas fehlt, kann diese Lücke zu Hause in Ruhe und zu relativ geringen Kosten schließen. Teurer wird es der GTÜ zufolge oft, wenn die fehlenden Ausrüstungsgegenstände erst an der Grenze gekauft werden (müssen). Noch viel ärgerlicher sind ohnehin die zum Teil hohen Bußgelder, die fällig werden, wenn zum Beispiel Rettungswesten bei Polizeikontrollen, einer Panne oder einem Unfall fehlen.
Bei mancher Ausrüstung sind die Unterschiede zwischen Deutschland und dem europäischen Ausland auf den ersten Blick gar nicht so groß. Denn das Mitführen einer Sicherheitsweste ist für den Fahrer seit 2014 auch in der Bundesrepublik vorgeschrieben. Entscheidend bei einer Panne oder einem Unfall ist jedoch die Tragepflicht – die es so in Deutschland bisher nicht gibt. Sie gilt jedoch in vielen EU-Ländern und wird dort auch streng kontrolliert. Wer ihr nicht nachkommt, muss je nach Land mit bis zu vierstelligen Bußgeldern rechnen.
Deshalb rät die GTÜ, dass am besten immer für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit sein sollten. Diese sind auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familienset (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) koste in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden kann.
Damit nicht genug. Die GTÜ weist auf weitere Mitführpflichten für sicherheitsrelevante Ausstattung hin. Je nach Land und Fahrzeugkategorie gilt dies unter anderem für Ersatzlampen, Feuerlöscher, Reserverad und Warntafeln für Wohnwagengespanne mit Überlänge.
Manchmal steckt die Tücke auch im Detail. So sind Verbandkasten und Warndreieck für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sowieso vorgeschrieben. Ist man hier also auf der sicheren Seite für die Urlaubsfahrt? Im Prinzip ja – es sei denn, die Reise geht mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei. Dort müssen nämlich bei Wohnwagengespannen gleich zwei Warndreiecke an Bord sein.
Ähnlich diffizil ist die Sache mit den Warntafeln für Wohnwagen oder Wohnmobile. Denn sowohl in Italien wie in Spanien muss Ladung mit solchen Tafeln versehen werden, die am Heck angebracht ist und über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, zum Beispiel ein Fahrradträger. In beiden Ländern werden Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter verlangt. Jedoch trägt der spanische „Panello“ nur drei, der italienische hingegen fünf schräge rote Streifen. Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Tafeln, sodass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.
Die Mitführ- und Tragepflichten im Ausland sollte man aber nicht nur bei der Ferienreise mit dem eigenen Fahrzeug kennen. Ebenso wichtig ist es, empfehlen die GTÜ-Experten, beim Mietwagen auf die komplett vorhandene Ausrüstung zu achten. Das gilt besonders dann, wenn man vom Anmietort noch Ländergrenzen bis zum Urlaubsziel überschreitet. Der Check dauert nur wenige Minuten – und im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen.
Quelle und Foto: GTÜ