Service & Sicherheit

Weihnachtsdekoration im und am Auto: Sicherheit fährt vor

Zuviel Bling Bling ist am und im Auto auch zu Weihnachten nicht zulässig. Grundregel dabei: Weder die Sicherheit des Fahrers noch anderer Verkehrsteilnehmer darf gefährdet werden. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Pkw innen mit Weihnachtsdeko

Für Weihnachtsdeko im und am Auto gilt: Sie muss sicher angebracht sein und darf weder Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden

Pkw innen mit Weihnachtsdeko

Für Weihnachtsdeko im und am Auto gilt: Sie muss sicher angebracht sein und darf weder Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden

Zigfach blinkende Lichtspektakel auf Rädern, so wie wir sie vielleicht aus einem indischen Taxi oder von einem Xmas-Truck eines sehr bekannten Brauseherstellers kennen, sind hierzulande nicht erlaubt – auch nicht während der Weihnachtszeit. Für Leuchtschmuck am Fahrzeug gilt: Der Schmuck muss sicher befestigt sein, Lichterketten sind verboten! Darauf weisen jetzt wieder die Verkehrsexperten des ADAC hin.

Ob ein Rentier-Deko-Set außen am Auto oder funkelnde Christbaumkugeln innen auf dem Armaturenbrett – Weihnachtsdeko dürfe weder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden noch die Sicht des Fahrers behindern und insbesondere die Beleuchtung nicht verdecken, warnen die ADAC-Juristen weiter.

Beispiel: Außen ein Deko-Set mit Rentiergeweih an den Seitenfenstern und einer roten Rudolph-Nase vorne am Auto über dem Markenlogo sind oft unproblematisch – solange sie die Scheinwerfer und das Nummernschild nicht verdecken und keine Gefahr für Fußgänger darstellen.

Vor einer Fahrt auf die Autobahn oder Landstraße sollte die äußere Deko jedoch sicherheitshalber abgenommen werden. Andernfalls droht bei hohen Geschwindigkeiten, dass sie sich vom Fahrzeug lösen und eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden.

Dekorationen im Fahrzeuginneren (zum Beispiel Christbaumkugeln) müssen im Sinne der Ladungssicherung richtig befestigt sein, damit sie sich während der Fahrt nicht lösen oder bei einem Bremsmanöver durch das Auto geschleudert und so zum Sicherheitsrisiko werden.

Andernfalls droht laut dem ADAC ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro. Die Sicht des Fahrers darf auch hier nicht beeinträchtigt werden. Tut sie es dennoch, drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Lichterketten und andere Leuchtelemente sind dem ADAC zufolge grundsätzlich verboten. Die StVZO erlaubt nur die für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Beleuchtung. Blinkende Lichterketten können nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer ablenken und irritieren.

Bei einem Verstoß drohten mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld und im Falle eines Unfalls hafte der Verursachen im Zweifel mit.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

 

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