Service & Sicherheit

Wildunfälle: Gerichtsurteil entlastet Autofahrer

Nach dem Winterschlaf ist vor dem Wildunfall. Nach den Statistiken der Kfz-Versicherer kommt es auf deutschen Straßen alle zwei Minuten zu einem Unfall mit einem Wildtier. Wer die Kosten für die Beseitigung des Tieres tragen muss, hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover geklärt.

Immer mehr Hersteller reagieren auf die zunehmende Unfallgefahr durch Wild. Die schwedische Premiummarke Volvo bietet beispielsweise einen Notbremsassistenten an, der bei Tag und Nacht auch große Tiere erkennt

Immer mehr Hersteller reagieren auf die zunehmende Unfallgefahr durch Wild. Die schwedische Premiummarke Volvo bietet beispielsweise einen Notbremsassistenten an, der bei Tag und Nacht auch große Tiere erkennt

Seit Jahren nimmt die Zahl der Wildunfälle stetig zu. Allein in den beiden bisher zuletzt statistisch erfassten Jahren ein Zuwachs von zehn Prozent. Laut der aktuellen Schadenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Unfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild im Jahr 2015 (2016 noch nicht abschließend erfasst) auf knapp 263.000 an. Das ist sehr traurig für die Tiere, aber auch zumeist fürchterlich für die Autofahrer. Bestenfalls kommt es bei so einer Begegnung der unerwünschten Art gar nicht erst zu einer Kollision.

Die Realität sieht leider oftmals anders aus. Neben Verletzungen bei den beteiligten Personen und Blechschäden am Auto zieht das angefahrene Tier zumeist den kürzen und stirbt. Was bei der ohnehin schon furchtbaren Angelegenheit oft vergessen wird, nach dem Schrecken folgt zumeist auch noch der Ärger. So kann es durchaus passieren, dass einige Wochen später eine Rechnung für die Beseitigung des Tieres vom Straßenrand ins Haus flattert.

Ende März dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Hannover allerdings dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Demzufolge müssen Autofahrer nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres zahlen. Üblich sei, dass sich ein Jäger um das überfahrene Tier kümmere, deshalb sei der betroffene Fahrer dafür nicht zuständig, urteilten die Richter (Az: 7 A 5245/16 u.a.).

Damit hob das Verwaltungsgericht verschiedene Leistungsbescheide der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) auf, die die Fahrzeugführer für die Bergung und Entsorgung des Unfallwildes zur Kasse bitten wollte.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles ließen die Richter allerdings die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Fortsetzung folgt!

Foto: Volvo

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.