Vorsicht Wildwechsel! Für die meisten Stadtmenschen ist es eher ein unbekanntes Phänomen, das sie höchstens aus Erzählungen kennen. Dagegen ist der größte Teil der ländlichen Bevölkerung deutlich sensibilisierter unterwegs.
Gleichwohl ist und bleibt es eine unterschätzte Gefahr. Denn durchschnittlich wird durch Wildwechsel alle zweieinhalb Minuten ein Unfall verursacht – und die Dunkelziffer ist hoch. Zwischen Oktober und Dezember ist das Risiko mit einem Tier zusammenzustoßen besonders groß.
So haben die deutschen Autoversicherer 2023 mehr als 280.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos registriert und warnen deshalb jetzt wieder vor dem hohen Unfallrisiko durch Wildwechsel. „Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig fahren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Die größte Gefahr dabei droht an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Hier gilt: Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten.
Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer zudem das Fernlicht abblenden und das Tempo spürbar drosseln. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam: Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, betont Asmussen.
Wie sollten sich Autofahrer nach einem Wildunfall verhalten? Grundsätzlich gilt: Fahrzeug am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen verletzt, sollte Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden (Notruf 112).
Auch die Polizei (Notruf 110) oder der Jagdpächter müssen informiert werden. Diese stellen die Wildunfallbescheinigung aus, die der Autofahrer zur Schadenregulierung mit der Versicherung benötigt.
Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden, begleicht dem GDV zufolge die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zudem zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden laut GDV keinen Einfluss.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock