Winterliche Straßenbedingungen stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen, die mit Winterreifen und Schneeketten gut gemeistert werden können. Wer mit dem Auto allerdings nicht nur in Deutschland, sondern in den Nachbarländern oder im weiteren europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich unbedingt vor Fahrtantritt mit den entsprechenden Winterausrüstungspflichten vertraut machen, rät jetzt der Automobilclub Europa (ACE).
So herrschten schon bei der Winterreifenpflicht unterschiedliche Regelungen, gibt der Mobilitätsbegleiter zu bedenken. Während in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gelte, ist es im Ausland oftmals anders und differenzierter. Hierzulande müsse bei Schnee, Eis oder Matsch, kurzum bei winterlichen Bedingungen, mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Zwar sei auch in anderen Ländern die Bereifung von der Witterung abhängig, vom Kalender jedoch ebenso.
In Österreich gelte dem ACE zufolge die situative Winterreifenpflicht nur zwischen dem 1. November und dem 15. April eines jeden Jahres. In Schweden wiederum müsse die situative Anpassung der Reifen jeweils zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März vorgenommen werden, dann aber auch für Anhänger. In Tschechien gelten wieder andere Zeiträume, aber hier sei auch die Temperatur entscheidend. Laut dem ACE müssen dort Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufgezogen werden, wenn das Thermometer unter vier Grad Celsius fällt.
Auch wenn die Mehrheit der europäischen Länder keine generelle Winterreifenpflicht verhängt, sollten sich Reisende vor der Fahrt mit den Regelungen vertraut machen, rät der ACE. Wer beispielsweise zwischen November und März in eine französische Gebirgsregion wie die Alpen fahre, müsse mit Winterreifen mit mindestens 3,5 Millimetern Profiltiefe unterwegs sein. Deshalb empfiehlt der ACE im Winter aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter Profiltiefe.
Noch mehr variierten die Regelungen in Italien: In Südtirol gelte grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht. Es sei denn, der Weg führe zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April ins Aostatal, dann seien Winterreifen Pflicht. In Bozen und auf der Brennerautobahn beginne diese indes erst einen Monat später. Keine Winterreifen parat? Alternativ sind laut ACE in Frankreich und Italien auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt.
Quelle: ACE, Foto: Nokian