Smartphones, Navis, neue Medien – heutzutage gibt es etliche Quellen, die gehörig vom Verkehr ablenken können. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrer jedoch dazu verpflichtet, sich voll und ganz auf das Fahren zu konzentrieren und ihre Hände am Lenkrad zu belassen. Schon kleine Unaufmerksamkeiten können Fahrfehler provozieren – und damit Unfälle. Außerdem können Fahrer in einer Gefahrensituation nicht mehr rechtzeitig reagieren, um auszuweichen oder zu bremsen.
Eine Ablenkung vom Verkehr durch eine eintreffende Nachricht oder ein emotionales Telefongespräch könne genauso gravierende Folgen haben wie Alkohol am Steuer, mahnen die Fachleute des TÜV Süd an. Aber auch das Bedienen von Navigationssystemen oder sogar von Radio oder Klimaanlage beeinträchtige die Konzentration auf den Verkehr. Denn auch dadurch werde das Reaktionsvermögen des Fahrers beeinträchtigt
Bereits fünf Sekunden Nachrichten schreiben im Stadtverkehr bei 50 km/h bedeuten laut dem TÜV Süd lange 70 Meter Fahrt ohne jegliche Kontrolle. Und: Wer in einen Unfall verwickelt wird und nachweislich abgelenkt war, trägt eine Teilschuld– unabhängig vom Hergang. Darüber hinaus kommt auch die Versicherung unter Umständen nicht für den Schaden auf.
Wer telefoniert, schaue zwar in der Regel nach vorne, konstatieren die Verkehrsexperten vom TÜV Süd, Fahrer würden dabei aber nur noch auf den Abstand zum Vorausfahrenden achten. Außerdem wechseln unkonzentrierte Fahrer oft ihr Tempo. Sie schleichen häufig oder fahren zu schnell. Dieses unkoordinierte Beschleunigen und Bremsen könne ein Sicherheitsrisiko sein, weil dieses Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer einzuschätzen sei.
Bester Schutz dagegen: Handy stumm oder ganz ausschalten oder zumindest außer Reichweite legen, umso die Ablenkung zu vermeiden. Für Navigationsgeräte und Assistenzsysteme im Auto gilt: Fahrer sollten die Programmierung vor Fahrtbeginn vornehmen.
Übrigens, die StVO regelt die Verwendung von Mobiltelefonen eindeutig: Wer ein Fahrzeug führt, darf kein Handy benutzen, wenn er es hierfür in der Hand halten muss! Punkt, aus, fertig. Nur mit einer eingebauten Freisprechanlage ist die Nutzung während der Fahrt erlaubt. Wer trotzdem seine Finger nicht vom Handy lassen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Quelle: TÜV Süd, Foto: Fotolia
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