Mit dem eigenen Wagen in die Ferien zu fahren, ist und bleibt eine der beliebtesten Urlaubsformen. Doch vor der großen Tour hat der Reisegott das Packen gesetzt. Es wird also verstaut, was der Kofferraum hergibt. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger seinen Platz. Räder werden auf der Anhängerkupplung transportiert.
„Schnell sind dann die Grenzen des zulässigen Gesamtgewichts überschritten“, warnt Alexander Bausch vom TÜV-Süd und mahnt, „dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen.“ Denn gehe das Gesamtgewicht über 20 Prozent hinaus, sei – je nach prozentualer Höhe der Überladung – ein Bußgeld zwischen 95 und 230 Euro, zuzüglich ein Punkt in Flensburg fällig.
Damit nicht genug. Senkt sich die Polizeikelle, ist laut dem TÜV-Süd-Fachmann die Ferienfahrt beendet, zumindest vorläufig. Bausch: „Weitergefahren werden darf erst, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde.“
Unabhängig von möglichen Strafen sollte zudem einkalkuliert werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag lege als im Alltagsbetrieb. Jenseits des Gewichtslimit werde es kritisch, warnt Bausch. Besonderes Augenmerk sollte auch den Reifen gelten. Ihr Luftdruck müsse dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sicher zu reisen.
Grundsätzlich sollte man sich vergewissern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde. „Die sicherste Methode ist dabei, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen“, erklärt Experte Bausch. Öffentliche Waagen gebe es in fast jeder Gemeinde. Adressen fänden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Bausch.
Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist dem TÜV-Süd-Fachmann zufolge etwas kniffelig: Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein).
„Aber“, schildert Bausch seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund seien die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr seien durchaus möglich. Entsprechend müsse man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet Bausch vor: Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addierten sich schnell um die 225 Kilogramm, demzufolge blieben für das Gepäck nur noch läppische 75 Kilogramm, die schnell zusammenkämen.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock