Service & Sicherheit

Blow Ups: Hitzewelle sorgt für erhöhte Unfallgefahr

Supersommer. Diese Woche kündigen die Meteorologen die nächste Hitzewelle an. Temperaturen von 35 Grad und mehr sollen drin sein. Fatale Folge der Rekordhitze: Butterweicher Teer auf den Fahrbahnen und aufgeplatzte Straßen. Die sogenannten Blow Ups sind besonders gefährlich für Biker und Autofahrer und erhöhen die Unfallgefahr erheblich.

Blow Ups sollten umgehend bei Polizei oder Autobahnmeisterei gemeldet werden, damit die beschädigte Straße schnellstens ausgebessert werden kann

Blow Ups sollten umgehend bei Polizei oder Autobahnmeisterei gemeldet werden, damit die beschädigte Straße schnellstens ausgebessert werden kann

Zeigt das Thermometer mehr als 30 Grad an, müssen Auto- und Motorradfahrer mit Blow-ups rechnen. Bei diesen Straßenschäden handelt es sich um Aufwölbungen oder Aufbrüche der Fahrbahndecke, die plötzlich und an nicht vorhersehbaren Stellen auftreten können. Sie stellen eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Denn: Wenn es schnell heiß wird und die Hitze über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahn auf und wölbt sich.

Betonstraßen können sich aber nicht so sehr verformen wie Fahrbahnen aus Asphalt. Deshalb platzen sie auf. Das betrifft besonders alte Autobahnen und dort vor allem Fugen, Nahtstellen und Abschnitte, die schon von Reparaturen geschwächt sind. Auf betroffenen Streckenabschnitten sollten Autofahrer deshalb besonders vorsichtig fahren, den Abstand zum Vordermann vergrößern und die Geschwindigkeitsbeschränkungen zur eigenen Sicherheit unbedingt einhalten. Beschädigte Straßen ohne Beschilderung sollten umgehend bei der Polizei oder Autobahnmeisterei gemeldet werden. 

Der Anteil an Betonfahrbahnen liegt in Südbayern bei etwa 50 Prozent, bundesweit sind rund 30 Prozent der Autobahnen aus Beton. Auch die Frage der Haftung ist entsprechend kompliziert. Wenn es heiß ist, müssen die Autobahn- und Straßenbaumeistereien die Fahrbahnen verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls Warnschilder aufstellen oder die Strecken sperren. Nur wenn sie dies nachweislich nicht getan haben und jemand zu Schaden kommt, muss der Staat dafür aufkommen.

Quelle: ADAC, Foto: Fotolia

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