Die Anfang dieses Jahres beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) inklusive höherer Bußgelder für Verkehrsverstöße sind am 28. April 2020 in Kraft getreten und ab sofort gültig. Im Visier der Politik sind dabei besonders Tempo- und Parksünder, die bei Missachtung deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Im Zuge dessen sind jetzt auch Zweitereiheparker stärker und Blockierer von E-Ladestationen ganz neu auf die Fahndungsliste gekommen. Denn Verstöße dagegen werden künftig ebenfalls geahndet.
Wer zu schnell fährt, muss nun deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Der Lappen ist bereits für einen Monat weg, wenn innerorts die vorgegebene Geschwindigkeit um 21, außerorts um 26 km/h überschritten wurde.
Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Behinderten-Parkplatz abstellt, muss 20 Euro mehr bezahlen. Das Ticket kostet künftig 55 Euro. Teurer wird’s auch für das Parken an unübersichtlichen Stellen wie z. B. in einer scharfen Kurve. Sünder werden dafür nun anstatt mit 15 mit 35 Euro abgezettelt. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Knöllchen ebenfalls angehoben. Anstatt von bis zu 15 Euro können Ordnungshüter nach Ermessen nun bis zu 25 Euro auf dem Strafzettel notieren.
Damit aber nicht genug. Es wurden sogar ganz neue Verkehrsdelikte in den Bußgeld-Katalog aufgenommen. Wer mit einem herkömmlich angetriebenen Auto einen Stromer-Parkplatz blockiert, muss künftig mit einem Verwarngeld von 55 Euro rechnen.
Teurer wird außerdem auch das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht zudem ein Punkt in Flensburg.
Quelle und Foto: ADAC
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.
Ein
Aus
Aus
Aus