Wer an Silvester noch eine orangefarbene HU-Plakette auf dem Nummernschild hat, könnte gleich im neuen Jahr Ärger bekommen. Denn: Sie ist pünktlich zum Jahreswechsel exakt um 0 Uhr 2020 abgelaufen. Fahrzeughalter mit abgelaufener HU-Plakette müssen so oder so schnellstmöglich zum TÜV. Sonst drohen Bußgelder, höhere Gebühren und Kosten sowie unter Umständen sogar Ärger mit der Kfz-Versicherung. Bei blauen Aufklebern ist die HU in 2020 fällig. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben (auf 12 Uhr) steht.
Während der Termin bei Hauptuntersuchung (HU) ein immer wiederkehrendes Thema ist, kommen Jahr für auf die Verkehrsteilnehmer neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse zu. Das ist in 2020 nicht anders. Und gerade an der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen vorgesehen. Geplant sind laut dem ADAC unter anderem folgende Neuerungen: Härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden
Änderungen stehen indes nicht nur hierzulande, sondern auch im europäischen Ausland an. So soll in Spanien die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung) landesweit auf 30 km/h begrenzt werden. Und wer auf Schnellstraßen (90 km/h) ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss statt bisher 100 Euro eine Buße von 300 Euro zahlen.
Italien und Großbritannien wiederum wollen gegen Smartphone-Junkies schärfer vorgehen und Verstöße härter bestrafen. Wer in Bella Italia mit Handy am Steuer erwischt wird, muss laut dem ADAC künftig ein Bußgeld von mehr als 400 Euro berappen Außerdem drohe ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen. Im Wiederholungsfall seien sogar bis zu drei Monate möglich. Unabhängig wann der Brexit nun tatsächlich in Kraft tritt, ahndet auch das Vereinigte Königsreich die Handynutzung für Fahrer spürbar schärfer. Zukünftig darf das Telefon nicht einmal mehr in die Hand genommen werden. Andernfalls drohen bis zu 200 Pfund Strafe oder sechs Punkte.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock
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