Das gilt auch und gerade für Autobahnen, die jetzt in der Ferienzeit besonders in den Brennpunkt des Verkehrsgeschehens rücken. Damit die Kapazitäten der Bundesfernstraßen bestmöglich genutzt werden, ist die Einhaltung des Rechtsfahrgebots, wie es in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen ist, unbedingt erforderlich.
Insbesondere bei dreispurigen Autobahnen scheinen viele Autofahrer der irrigen Meinung zu sein, die ganz rechte Spur dürfe ausschließlich von Lastwagen befahren werden. Die grundlose Dauernutzung der Mittelspur ist jedoch nicht nur rücksichtslos, sondern gefährdet auch den nachfolgenden Verkehr, da schneller fahrende Autos genötigt werden, bisweilen mehrere Fahrstreifen zu wechseln, um Mittelspurfahrer zu überholen.
Durch ihr Verhalten beanspruchen Mittelspurfahrer zudem überproportional viel Verkehrsraum: Sie beanspruchen nicht nur ihren eigenen Fahrstreifen, sondern blockieren zusätzlich auch eine entsprechende Fläche auf der rechten Spur. Dadurch schränken sie in erheblichem Umfang das Verkehrsvolumen ein, das eine Autobahn aufzunehmen in der Lage ist. Das führt in der Folge zu zähem Verkehrsfluss bis hin zum Stau.
Zudem wird dieses regelwidrige Fahrverhalten geahndet. Wer auf diese Weise andere Verkehrsteilnehmer behindert, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Quelle: AvD, Foto:Fotolia
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