Auto & Kosten

Bußgeldkatalog: Ab heute wird’s ernst und richtig teuer

Lange genug hat es ja gedauert – die Verschärfung des Bußgeldkatalogs. Von der ersten Fassung, die bereits im Frühjahr des letzten Jahres verhandelt wurde, bis zur endgültigen Verabschiedung der modifizierten Regelungen. Ab heute tritt nun der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Mit der Reform geht es nun Verkehrssündern noch mehr an den Kragen und vor allem auch an den Geldbeutel. Speziell für Raser, Rettungsgassen-Rowdies, Poser und Falschparker wird es jetzt richtig teuer.

Der verschärfte Bußgeldkatalog soll Deutschlands Straßen sicherer machen

Der verschärfte Bußgeldkatalog soll Deutschlands Straßen sicherer machen

Bereits Anfang Oktober hatte der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) endgültig verabschiedet. Ab dem 9. November 2021 sind die strengeren Richtlinien und Maßnahmen nun gültig und finden Anwendung. Für Autofahrer kann es ein geradezu entscheidendes Datum sein. Wurde das Verkehrsdelikt vor dem 9. November 2021 begangen, wird es noch nach altem Recht beurteilt, danach nach neuem.

Deswegen kommt dem Tag des Verstoßes, der stets auf dem Strafzettel angegeben werden muss, zumindest in der Übergangszeit eine noch größere Bedeutung zu. Fahrzeughalter sollten deshalb auch in ein paar Wochen unbedingt noch genauestens darauf achten. Schließlich zieht sich die Zustellung von Ordnungswidrigkeit und Bußgeld zumeist viele Wochen hin und bei etlichen Verkehrsdelikten verschärfen sich die Strafen empfindlich.

Deutlich teuer wird es beispielsweise für Temposünder, die künftig bei Verstößen mindestens das Doppelte zu löhnen haben. Zwei Beispiele: Krasse Raser werden jetzt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zwischen 21 und 30 km/h mit Bußgeldern von 115, statt 80, und bis zu 180 Euro, statt 100 Euro, bestraft. Zudem kommt jeweils ein Punkt in Flensburg hinzu. Wer außerorts erwischt wird und zwischen 41 und 60 km/h zu schnell gefahren ist, bekommt nun zwei Punkte und Strafen zwischen 320 (160) und 480 Euro (240 Euro) aufgebrummt. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt’s obendrauf.

Falschparker werden ebenfalls schärfer bestraft. Für ein normales Parkknöllchen sind nun bis zu 55 Euro fällig - fast das Vierfache zu den 15 Euro aus dem alten Bußgeldkatalog. Darüber hinaus wird für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig.

Sogenannte Auto-Poser zahlen jetzt für zu viel Lärm, etwa durch quietschende Reifen, Auspuffqualm oder heulende Motoren, oder das sinnlose Herumfahren auf exponierten Straßen saftige 100 Euro – fünfmal mehr als die 20 Euro zuvor nach den alten Regeln.

Ordentlich zur Kasse gebeten wird zudem, wer im Stau oder zähflüssigen Verkehr keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar unerlaubt befährt. Der Mangel an Einsicht und Achtsamkeit hat nun Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro zur Folge. Des Weiteren drohen jetzt grundsätzlich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Besonderheit: Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. 

Foto: TÜV-Süd

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