Ohne Lack geht’s zwar nicht, wer aber seinem Auto einen neuen Anstrich verpassen möchte, muss nicht gleich aufwendig und teuer umlackieren lassen. Merklich einfacher und günstiger ist das sogenannte Car-Wrapping. Doch der ADAC warnt: Auch wenn eine Folierung nicht ganz so mühsam wie ein frischer Autolack aufzubringen ist, sollten die Arbeiten unbedingt in einer Fachwerkstatt durchgeführt und die gesetzlichen Vorgaben bedacht werden. Nichts sähe zudem schlimmer aus als eine verhunzte Außenhaut am Auto.
Bei der Folierung eines Autos wird eine selbstklebende Folie über die Oberfläche des Wagens gezogen. Generell ist dies dem ADAC zufolge bei allen Fahrzeugen möglich. Das gelte auch für die hinteren Seitenscheiben und Heckscheiben, an denen sich Tönungs- oder Wärmeschutzfolien (mit Bauartgenehmigung) aufkleben ließen. Lackfolien können zum Schutz, zum Branding von Fahrzeugen oder zur teilweisen oder vollständigen optischen Veränderung angebracht werden. Folien sind günstiger als Lackierungen und lassen sich laut ADAC im Normalfall ohne Schäden wieder ablösen. Ihr Nachteil ist die Haltbarkeit: Je nach Qualität und Beanspruchung müssten sie nach zwei bis zehn Jahren wieder abgezogen werden.
Die Preise sind so vielfältig wie die Gestaltungsmöglichkeiten. Kleinere Fahrzeuge und kleinere Flächen, die foliert werden, sind deutlich günstiger als die vollständige Folierung eines großen Autos. Die Folie aufzukleben erfordert spezielles Fachwissen, Erfahrung und die richtige Ausstattung. Sie selbst anzubringen, empfehlen die ADAC-Experten, berge vor allem die Gefahr von optischen Mängeln. Es solle deshalb besser einem Fachmann überlassen werden.
Wer unzulässige Folien verwendet, dem drohe ein Verwarnungsgeld von mindestens 50 Euro, warnen die ADAC-Fachleute eindringlich. Das Folieren des Kennzeichens könne einen strafbaren Kennzeichenmissbrauch darstellen. Wird eine Beleuchtungseinrichtung beklebt, führe das in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (mindestens 50 Euro Verwarnungsgeld). Und der ADAC weiter: Ist die Verkehrssicherheit durch eine Folierung wesentlich beeinträchtigt, drohen mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Als wesentliche Beeinträchtigung gelten beispielsweise Folien, die andere Verkehrsteilnehmer blenden. Verfassungsfeindliche Symbole oder etwa die Aufschrift „Polizei“ sind ebenfalls verboten.
Reinigen kann man ein foliertes Fahrzeug wie ein lackiertes Auto. Lediglich matte oder strukturierte Folien brauchen spezielle Reinigungsmittel. Hochwertige Folie halten Waschanlagen stand. Heißwachs ist dagegen nicht ratsam. Darauf sollte laut ADAC verzichtet werden. Zu beachten sei zudem, den Hochdruckreiniger mindestens 50 Zentimeter vom Fahrzeug entfernt zu halten und den Strahl nicht direkt auf die Folienkanten zu richten.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock
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