Service & Sicherheit

Crash-Test: Füße hoch nicht strafbar aber höchst gefährlich

Hundstage. Die kommende Woche inklusive Wochenende bringt wieder hochsommerliche Temperaturen und es bleibt richtig heiß. Wer noch Ferien hat, fährt vielleicht noch in den Urlaub, andere packen ihre Badesachen für einen Kurztrip. Nicht mit Bus oder Bahn und schon gar nicht mit dem Flieger, sondern mit dem eigenen Wagen geht’s ans Ziel. Was beim Autofahren erlaubt ist und was nicht, was in diesem Sommer geht und was man lieber bleiben lassen sollte – hier kommen ein paar nützliche Tipps.

crash-test-news.jpg

Nicht verboten aber sehr gefährlich: die Füße während der Fahrt aufs Armaturenbrett zu legen

crash-test-news.jpg

Nicht verboten aber sehr gefährlich: die Füße während der Fahrt aufs Armaturenbrett zu legen

Wer kennt dieses Bild nicht? Beim Blick ins andere Auto sieht man von Beifahrer oder Beifahrerin oftmals nur noch die Füße. Selbige lockerlässig  und höchst bequem auf dem Armaturenbrett drapiert. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben, warnt der ADAC.

Exakt zu diesem Ergebnis kam Deutschlands größter Automobilclub bei einem aktuellen Crash-Test. Bei der Untersuchung wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich demnach deutlich, dass der Airbag, der im Armaturenbrett verbaut ist, die Insassen nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. Laut ADAC kann diese Sitzposition sogar zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Deshalb raten die Verkehrsexperten, und wenn es noch so bequem sein mag, die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.

Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen ebenso immer wieder. Barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren ist ebenfalls nicht verboten, es droht nicht mal ein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

Es ist auch keine gute Idee Luftmatratze oder Schlauchboot, weil sie nicht ins Auto passen, auf dem Weg ans Meer oder an den See, von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Selbst auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger oder im Kofferraum.

Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Quelle und Foto: AdobeStock

Diese Artikel könnten Sie interessieren:

close

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.

Notwendig

Ein

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Aus

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Besucher anzupassen, erfassen und analysieren wir mit Hilfe dieser Cookies anonymisierte Daten. So erfahren wir beispielsweise etwas zu den Besucherzahlen, wie sich die Besucher mit der Webseite beschäftigen oder Ihre Aktivitäten auf den einzelnen Seiten.

Marketing

Aus

Mit Hilfe dieser Cookies können wir für Sie Inhalte, passend zu Ihren Interessen anzeigen. So können diese z.B. genutzt werden, um zu verhindern, dass wiederholt dieselben Anzeigen den gleichen Personen gezeigt werden oder Sie mit den richtigen Informationen anzusprechen. Hierzu sammeln wir Informationen über das Surfverhalten unserer Besucher, z.B. wann Besucher die Webseite zuletzt besucht haben und welche Aktivitäten sie unternommen haben.

Google Dienste

Aus

Durch Ihre Zustimmung für diese Dienste können wir Ihnen Google Maps, YouTube Videos und Kontaktformulare ausliefern. Sollten Sie mit diesen Diensten nicht einverstanden sein, kann Ihre Ablehnung dazu führen, dass Ihnen nicht alle Inhalte dieser Website angezeigt werden.