Wer kennt dieses Bild nicht? Beim Blick ins andere Auto sieht man von Beifahrer oder Beifahrerin oftmals nur noch die Füße. Selbige lockerlässig und höchst bequem auf dem Armaturenbrett drapiert. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben, warnt der ADAC.
Exakt zu diesem Ergebnis kam Deutschlands größter Automobilclub bei einem aktuellen Crash-Test. Bei der Untersuchung wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich demnach deutlich, dass der Airbag, der im Armaturenbrett verbaut ist, die Insassen nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. Laut ADAC kann diese Sitzposition sogar zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Deshalb raten die Verkehrsexperten, und wenn es noch so bequem sein mag, die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.
Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen ebenso immer wieder. Barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren ist ebenfalls nicht verboten, es droht nicht mal ein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Es ist auch keine gute Idee Luftmatratze oder Schlauchboot, weil sie nicht ins Auto passen, auf dem Weg ans Meer oder an den See, von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Selbst auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger oder im Kofferraum.
Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
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