Immer mehr Autofahrer installieren in ihren Fahrzeugen smarte Mini-Kameras, sogenannte Dashcams, und filmen damit, was das Zeug hält. Ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Gleichwohl dürfen diese Aufnahmen ab sofort bei einem Prozess als Beweismittelt zur Klärung eines Sachverhalts vor Gericht eingebracht werden. Laut dem BGH seien in so einem Fall, die Persönlichkeitsrechte eher zweitrangig einzustufen. Schließlich werden am Unfallort Daten so oder so erhoben, weil die Unfallbeteiligten ohnehin Angaben zur Person sowie zu Führerschein und Versicherung machen müssten.
Indes ein Freifahrtsschein für Dashcam-Junkies ist der BGH-Urteilsspruch nicht. Denn die Karlsruher Richter stellten ebenso klar, dass das permanente Filmen des Straßenverkehrs aus dem Auto heraus auch weiterhin nicht zulässig ist. Wer sich dabei erwischen lässt, muss mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen. Dies schließe jedoch die Nutzung des Dashcam-Videomaterials in einem Prozess dennoch nicht aus. Vielmehr sei es immer eine Abwägung des betreffenden Gerichts und eine Frage des Einzelfalls.
Foto: Fotolia
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