Die Digitalisierung macht es möglich. Smarte Mini-Kameras, sogenannte Dashcams, halten überall im Alltag Einzug – natürlich auch im Auto. Fahrzeughaltern, die eine Dashcam installiert haben, um den Straßenverkehr aus dem Auto zu filmen, droht künftig eine saftige Geldstrafe. Der Grund: Ein bayrische Gericht kam nun zu dem Urteilt (AZ: 1112 OWi 300 Js 121012/17), dass das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum gegen das Recht auf Selbstbestimmung der gefilmten Personen verstößt.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau Videoaufnahmen aus ihrem Auto, die eine Sachbeschädigung an ihrem Fahrzeug eindeutig dokumentierten, der Polizei zur Ermittlung des Täters zur Verfügung gestellt. Während sich Geschädigte und Gesetzeshüter freuten, klagte der Verursacher und bekam nun von einem Amtsgericht recht. Die Münchener Richter sahen darin eine unbefugte Erhebung personenbezogener Daten, somit auch einen Verstoß gegen den Datenschutz und verhängten gegen die 52-Jährige ein Bußgeld von 150 Euro.
Gegen den Bescheid legte die Fahrzeughalterin Widerspruch ein. Begründung: Bei den Aufnahmen seien weder Menschen zu erkennen gewesen noch gehörten Nummernschilder zu schützenwerten Daten. Experten billigen dem Einspruch einige Chancen zu, weil die Rechtssprechung in dieser Sache noch nicht eindeutig ist und es immer wieder zu unterschiedlicher Urteilsauslegung kommt.
Foto: Fotolia
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