Don´t drink and drive! E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und es gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer, auch bei den Promillegrenzen. Deshalb sollten sich E-Scooter-Fahrer den Paragraphen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) genauestens einprägen: Demnach handelt ordnungswidrig, wer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille mit einem E-Scooter fährt. Die Folgen: ein Bußgeld in Höhe von meist 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Wer mit einer niedrigeren BAK auf einem E-Scooter unterwegs ist, ist nicht zwingend vor Bußgeldern oder anderen Strafen befreit. Schon ab 0,3 Promille BAK machen sich E-Scooter-Fahrer strafbar, wenn sie alkoholbedingt auffällig werden. Wer mit einer BAK von mindestens 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat. Drei Punkte in Flensburg, eine Geld- und gegebenenfalls eine Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis zu fünf Jahren sind die Folge.
Für junge Menschen unter 21. Jahren und für alle, die die Fahrerlaubnis auf Probe haben, gilt: Das Trinken von Alkohol ist generell tabu. Wer unter der Wirkung von Alkohol E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird in der Regel mit 250 Euro Geldbuße und einem Punkt im Fahrerlaubnisregister geahndet.
Allen Nutzern von E-Scootern müsse klar sein, sobald sie alkoholisiert mit dem Kraftfahrzeug unterwegs seien, gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer, mahnen die DVR-Experten an. E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Seitdem hat die Polizei bereits in vielen Städten etliche Unfälle registriert, die zumeist von den Fahrern der kleinen Flitzer verursacht wurden
Quelle: DVR, Foto: Fotolia
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookie auswählen.
Ein
Aus
Aus
Aus