Wie die Prüforganisation DEKRA jetzt berichtet, stehen zum 20. Mai 2018 Änderungen bei der HU an. Demnach werden Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt. Zwar bleiben Prüfumfang und Aufwand laut DEKRA im Wesentlichen unverändert, indes werden aber Änderungen bei der Einstufung und Bezeichnung einzelner Mängel sowie eine neue Bewertungsstufe eingeführt.
Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“.
Kommt es zu dieser Bewertung, sollte der Fahrzeughalter schnellstens reagieren und eine Fachwerkstatt aufsuchen und den Mangel beheben lassen. Denn dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Den DEKRA-Experten zufolge wird dem Halter damit bescheinigt, dass sein Fahrzeug mit den festgestellten Mängeln verkehrsgefährdent sei. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur würde aber noch als vertretbar angesehen werden.
Wird das Auto gar als „Verkehrsunsicher“ eingestuft, muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.
Quelle: DEKRA, Foto: Coparts
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