Nicht ohne meinen Drahtesel. Immer mehr Deutsche nehmen ihr Fahrrad in den Urlaub mit. Wenn Fahrräder huckepack reisen., gibt es etliche Dinge und Vorschriften zu berücksichtigen, mahnt die Dekra rechtzeitig vor dem Beginn der Sommersaison an.
Wer heutzutage sein Fahrrad mit dem Auto transportiert, nutzt dafür in vielen Fällen einen Heckträger, der auf der Anhängekupplung sitzt. Für die Huckepack-Lösung sprechen die einfache Montage, die niedrige Ladehöhe und der geringe Luftwiderstand während der Fahrt.
Wer sich mit dem Gewicht etwa von Pedelecs schwer tut, kann sich bei manchen Träger-Modellen sogar mit einer Mini-Laderampe das Aufladen leichter machen. Beim Heckträger wird das Fahrrad laut Dekra in eine Trageschiene gesetzt, mit einem Bügel am Rahmen fixiert und an den Rädern mit Halteschlaufen festgespannt. Eine zusätzliche Sicherung mit Spanngurten am Träger oder Fahrzeug sorge zudem für zusätzlichen Halt und reduziere Schwingungen bei der Fahrt.
Vor dem Losfahren gilt es, Dekra-Angaben zufolge, alle Teile zu entfernen, die sich unterwegs lösen können, wie etwa Gepäckkorb, Luftpumpe oder Trinkflasche. Bei Elektro-Bikes müsse auch der Akku im Fahrzeuginneren stoßgeschützt verstaut werden.
Für längere Fahrten empfehlen die Dekra-Experten zudem Abdeckungen fürs Pedelec, die empfindliche Elektrik-Teile wie Bedienelemente, Akku-Kontakte und Display vor Regen und Schmutz schützen.
Die Radträger ließen sich zum Öffnen der Heckklappe in der Regel nach hinten kippen. Daher sei es wichtig, vor dem Start besser nochmal zu prüfen, ob der Träger korrekt eingerastet ist.
Das Fahrzeug darf mit Träger und Fahrrädern laut Dekra insgesamt nicht breiter als 2,55 Meter sein. Rage die Ladung seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinaus, müsse man sie, etwa bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, mit einem roten Licht kenntlich machen.
Darüber hinaus verdiene die Anhängekupplung als tragendes Teil gerade zum Saisonstart besondere Aufmerksamkeit. Die Kugelstange der AHK muss den Dekra-Fachleuten zufolge selbst bei festem Rütteln ohne Spiel in der Halterung sitzen und für den Betrieb entsprechend der Bedienungsanleitung abgeschlossen sein. Richtig montiert werrde bei manchen Modellen dann ein grünes Feld sichtbar. In einigen neueren Fahrzeugen werde der Verriegelungsstatus sogar im Cockpit angezeigt.
Kontrollieren sollte man auch, ob Kabel und Steckverbindung in Ordnung seien und die Leuchten am Radträger einwandfrei funktionierten. Zudem ist darauf zu achten, mahnen die Experten an, dass der Heckträger fest auf dem Kugelkopf sitzt, vorschriftsmäßig festgeklemmt und gesichert ist. Des Weiteren sei zu prüfen, ob auch die Schraubverbindungen am Radträger festsitzen würden, die, falls nicht, bei Bedarf nachzuziehen seien.
Die Dekra-Experten weisen ferner daraufhin, dass Träger und Kupplung fürs Gewicht der Räder ausgelegt sein müssen. Wichtig sei auch, dass die Tragfähigkeit des Trägers für das Gewicht der transportierten Fahrräder ausreiche. Zwei moderne Pedelecs brächten meist bereits ohne Akkus rund 50 Kilogramm auf die Waage. Auch die AHK-Stützlast muss passen. Ihr Wert müsse größer sein als das Gewicht der Fahrräder plus das Eigengewicht des Trägers. Hier helfe ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges weiter.
Ein beladener Fahrradträger am Heck verändere das Fahrverhalten des Fahrzeugs. Ein 70 bis 80 Kilogramm schwerer ‚Rucksack‘ am Heck entlaste zwar die Vorderachse, verschiebe aber den Fahrzeugschwerpunkt weiter nach hinten. Dadurch leide die Fahrstabilität etwas, und das Fahrzeug wird anfälliger für Seitenwind. Auch der Bremsweg verlängert sich den Dekra-Fachleuten zufolge. Deshalb gelte es, mit beladenem Fahrzeug noch vorsichtiger und aufmerksamer zu fahren.
Wer mit Fahrrädern am Heck ins Ausland reist, sollte sich laut Dekra-Empfehlung vorab – zum Beispiel bei seinem Automobilclub – informieren, ob am Heckträger eine spezielle Kennzeichnung erforderlich sei. In Italien, Spanien und Portugal beispielsweise ist eine weiß-rot schraffierte, reflektierende Warntafel im Format 50 mal 50 Zentimeter vorgeschrieben. Bei Verstößen werde je nach Land ein Bußgeld von 80 bis 200 Euro aufwärts fällig.
Quelle und Foto: Dekra